Defekte Ware erhalten über E-Bay - Verkäufer

Hallo,

wenn ein Kunde über E-Bay per Rechnung einen elektronischen Artikel kauft und nach dem Auspacken feststellt, daß der Arikel nicht funktioniert, also defekt ist, kann derjenige den Artikel auf Kosten des Verkäufers wieder zurücksenden und auf die Rückerstattung des Preises bestehen? (Also vom Kauf wieder zurücktreten?)

Es ist ziemlich umständlich, bei E-Bay einfach mal so anzurufen, man benötigt eine ID und ein tel.-PIN, alles über eine Computerstimme …echt ätzend!

Auf was sollte der Kunde achten? Muß er eventuell mit viel Kummer rechnen? Ein kurzer Anruf beim Verkäufer lies bereits schlimmes ahnen.

Freue mich über Eure Antworten!

Gruß,
Metae.

Du solltest natürlich darauf achten, dass bei Käufen in Ebay,oder anderen internethändlern, eine Adresse, Telefon!nicht hnadynummer und kein Schliesfach oder so steht.Bei Artikeln ist das je nach Art(gebraucht;neu;usw,)verschieden,
ob man sie umtauschen kann.

Hoffe, ich konnte dir helfen

Johner

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Hallo

wenn ein Kunde über E-Bay per Rechnung einen elektronischen Artikel kauft und nach dem Auspacken feststellt, daß der Arikel nicht funktioniert, also defekt ist, kann derjenige den Artikel auf Kosten des Verkäufers wieder zurücksenden und auf die Rückerstattung des Preises bestehen? (Also vom Kauf wieder zurücktreten?)

Ja, das kann er (grundsätzlich jedenfalls), wenn der Artikel nicht als defekt ausgezeichnet war, auch wenn es ein privater Verkäufer war.

Wenn es allerdings ein privater Verkäufer ist, und der Schaden ist trotz ordentlicher Verpackung offensichtlich beim Transport passiert, dann kann er vom Transportunternehmen Schadenersatz verlangen.

Ebay wird dabei aber keine Hilfe sein. Diese Anrufe kann man sich sparen. Es sollte allerdings Ebay mitgeteilt werden, und in der Bewertung erscheinen (zum Schutz der Allgemeinheit).

Das Mittel der Wahl wäre wohl ein schriftlicher Rücktritt vom Kaufvertrag, eine Forderumg stellen und einen Termin setzen, bis wann man den Betrag erstattet haben möchte (ca. in 14 Tagen). Wenn nichts kommt, eine Mahnung schreiben (höflich), Mahngebühren und Verzugszinsen ankündigen. Bei der 2. Mahnung schon Gebühren erheben und Verzugszinsen berechnen. Dann letzte Mahnung mit Androhung von rechtlcihen Schritten, und dann gerichtlicher Mahnbescheid.

Problem könnte höchstens die Beweisbarkeit sein, also alles aufbewahren, Ebay-Angebot ausdrucken und aufbewahren und immer weiter beobachten (damit mans wiederfindet).

Das defekte Teil würde ich aber nicht zurückschicken, nur wenn er das ausdürcklich will.

MfG Simsy

Hallo,

ich bin seit vielen Jahren bei eBay registriert. Von Anfang an habe ich mich so verhalten, als fänden die Geschäfte in einem rechtlosen Raum statt - ungefähr so, als würde ich auf einem orientalischen Basar etwas kaufen, ohne der Landessprache mächtig zu sein.

Es kommt daher sehr auf Dinge wie den Eindruck an, die Art der Formulierung, ist die Artikelbeschreibung sorgfältig oder lieblos erstellt, wie wurde der Verkäufer bewertet - in einem Wort: Vertrauen.

Mit dieser Vorgehensweise habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht. Ich kann diese Herangehensweise an die Sache daher empfehlen.

wenn ein Kunde über E-Bay per Rechnung einen elektronischen
Artikel kauft und nach dem Auspacken feststellt, daß der
Arikel nicht funktioniert, also defekt ist, kann derjenige den
Artikel auf Kosten des Verkäufers wieder zurücksenden und auf
die Rückerstattung des Preises bestehen? (Also vom Kauf wieder
zurücktreten?)

Machen kann das der Käufer wohl - klug wäre es nicht. Besser wäre es, dem Verkäufer eine deutliche, aber dennoch höfliche Mail zu schreiben, ungefähr so:

„Sehr geehrter Herr X, am … habe ich … bei Ihnen ersteigert. Leider ist das Gerät defekt. Ich möchte Sie daher bitten, mir den bezahlten Gesamtbetrag von EUR … auf folgendes Konto zurückzuerstatten: …
Geben Sie mir bitte noch Ihre Adresse, damit ich Ihnen … umgehend zurücksenden kann.“

Die Portokosten für die Rücksendung würde ich selber tragen. Das ist besser, als sich mit dem Verkäufer deswegen herumzustreiten und dann vielleicht gar kein Geld von ihm zurück zu bekommen.

Es ist ziemlich umständlich, bei E-Bay einfach mal so
anzurufen, man benötigt eine ID und ein tel.-PIN, alles über
eine Computerstimme …echt ätzend!

eBay anrufen? Die machen da auch nichts. Vergiss nicht: Du bewegst dich auf einem orientalischen Basar :wink:

Muß er eventuell mit viel
Kummer rechnen?

Hmm … das hängt unter Umständen davon ab, wie hoch der Betrag ist. Tut mir leid, das so direkt sagen zu müssen, vor allem weil der Verkäufer nicht einsichtig scheint, wie du schreibst:

Ein kurzer Anruf beim Verkäufer lies bereits
schlimmes ahnen.

Also, Mail an den Verkäufer schreiben, falls nichts passiert, nach einiger Zeit noch einmal eine Mail, und ihn auf die rechtliche Lage hinweisen (die sicher gleich noch jemand erläutert). Bei einem Verkauf von Privat hast du zwar kein Umtauschrecht, das bedeutet aber nicht, dass du defekte Ware behalten musst.

Ach ja: Nicht zu lange mit der Bewertung warten, vor allem dann nicht, wenn der Verkäufer uneinsichtig bleibt.

Schöne Grüße und viel Erfolg

Petra

Hallo,

Es ist ziemlich umständlich, bei E-Bay einfach mal so
anzurufen, man benötigt eine ID und ein tel.-PIN, alles über
eine Computerstimme …echt ätzend!

ich verstehe nicht ganz, was ebay damit zu tun haben sollte. Kannst Du das mal erklären?
Interessant wäre es dann auch noch, ob der Verkäufer Händler oder Privatverkäüfer ist. Und ob der Artikel überhaupt als funktionsfähig verkauft wurde.
Gruß
loderunner (ianal)

Wie kommst Du darauf?
Hallo,

des Verkäufers wieder zurücksenden und auf die Rückerstattung des Preises bestehen? (Also vom Kauf wieder zurücktreten?)

Ja, das kann er (grundsätzlich jedenfalls), wenn der Artikel
nicht als defekt ausgezeichnet war, auch wenn es ein privater
Verkäufer war.

Nein, kann er grundsätzlich nicht. Hier dürfte es sich um einen klassischen Fall der Sachmängelhaftung handeln. Das Gesetz sieht hier zunächst Nachbesserung vor.

Gruß

S.J.

Hallo

Nein, kann er grundsätzlich nicht. Hier dürfte es sich um einen klassischen Fall der Sachmängelhaftung handeln. Das Gesetz sieht hier zunächst Nachbesserung vor.

Ach so ja stimmt.
Ich bin ganz stark davon ausgegangen, dass der Verkäufer nicht in der Lage ist, einen PC zu reparieren, deswegen habe ich das gar nicht in Erwägung gezogen …

Aber das sind natürlich nur Vorurteile.

Viele Grüße

Vielen Dank für Eure Tipps und Ratschläge.

Gruß,
Metae