Hallo,
ich bin seit vielen Jahren bei eBay registriert. Von Anfang an habe ich mich so verhalten, als fänden die Geschäfte in einem rechtlosen Raum statt - ungefähr so, als würde ich auf einem orientalischen Basar etwas kaufen, ohne der Landessprache mächtig zu sein.
Es kommt daher sehr auf Dinge wie den Eindruck an, die Art der Formulierung, ist die Artikelbeschreibung sorgfältig oder lieblos erstellt, wie wurde der Verkäufer bewertet - in einem Wort: Vertrauen.
Mit dieser Vorgehensweise habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht. Ich kann diese Herangehensweise an die Sache daher empfehlen.
wenn ein Kunde über E-Bay per Rechnung einen elektronischen
Artikel kauft und nach dem Auspacken feststellt, daß der
Arikel nicht funktioniert, also defekt ist, kann derjenige den
Artikel auf Kosten des Verkäufers wieder zurücksenden und auf
die Rückerstattung des Preises bestehen? (Also vom Kauf wieder
zurücktreten?)
Machen kann das der Käufer wohl - klug wäre es nicht. Besser wäre es, dem Verkäufer eine deutliche, aber dennoch höfliche Mail zu schreiben, ungefähr so:
„Sehr geehrter Herr X, am … habe ich … bei Ihnen ersteigert. Leider ist das Gerät defekt. Ich möchte Sie daher bitten, mir den bezahlten Gesamtbetrag von EUR … auf folgendes Konto zurückzuerstatten: …
Geben Sie mir bitte noch Ihre Adresse, damit ich Ihnen … umgehend zurücksenden kann.“
Die Portokosten für die Rücksendung würde ich selber tragen. Das ist besser, als sich mit dem Verkäufer deswegen herumzustreiten und dann vielleicht gar kein Geld von ihm zurück zu bekommen.
Es ist ziemlich umständlich, bei E-Bay einfach mal so
anzurufen, man benötigt eine ID und ein tel.-PIN, alles über
eine Computerstimme …echt ätzend!
eBay anrufen? Die machen da auch nichts. Vergiss nicht: Du bewegst dich auf einem orientalischen Basar 
Muß er eventuell mit viel
Kummer rechnen?
Hmm … das hängt unter Umständen davon ab, wie hoch der Betrag ist. Tut mir leid, das so direkt sagen zu müssen, vor allem weil der Verkäufer nicht einsichtig scheint, wie du schreibst:
Ein kurzer Anruf beim Verkäufer lies bereits
schlimmes ahnen.
Also, Mail an den Verkäufer schreiben, falls nichts passiert, nach einiger Zeit noch einmal eine Mail, und ihn auf die rechtliche Lage hinweisen (die sicher gleich noch jemand erläutert). Bei einem Verkauf von Privat hast du zwar kein Umtauschrecht, das bedeutet aber nicht, dass du defekte Ware behalten musst.
Ach ja: Nicht zu lange mit der Bewertung warten, vor allem dann nicht, wenn der Verkäufer uneinsichtig bleibt.
Schöne Grüße und viel Erfolg
Petra