Dürfen die Stadtwerke für drei Jahre rückwirkend (jedes Jahr wurde eine Schlussrechnung geschrieben) Geld von jemanden verlangen?
Dürfen die Stadtwerke für drei Jahre rückwirkend (jedes Jahr
wurde eine Schlussrechnung geschrieben) Geld von jemanden
verlangen?
Ist ein bißchen wenig Information, aber da Rechnungen erst nach drei Jahren (nach erbrachter Leistung) verjähren, könnte das schon in Ordnung sein.
Gruß!
Horst