Unfallfolgen nach 30 Jahren

Liebe WWWler
Wenn ein AZUBI einen Wegeunfall hatte und ca. 30 Jahre später, nachweißlich,Probleme mit seinen Zähnen hätte, wie könnte er vorgehen um etwas Beihilfe für zB. Zahnersatz zu bekommen?
Danke
Reiner

eigentlich offtopic
Hi Reiner

Wenn ein AZUBI einen Wegeunfall hatte und ca. 30 Jahre später,
nachweißlich,Probleme mit seinen Zähnen hätte, wie könnte er
vorgehen um etwas Beihilfe für zB. Zahnersatz zu bekommen?

Wie weist man nach, daß Zahnprobleme, die 30 Jahre nach einem Unfall auftreten, mit diesem Unfall zusammenhängen?

Gruß
Edith

Hallo Edith
wenn der AZUBI bei einem Zweiradunfall über einen Personenwagen fliegt und dabei zB. ddie rechte Seite des Kiefers angebrochen war und er danach Probleme mit den Backenzähnen bekommt, aber eben viel später, gäbe es da evtl.eine Chance etwas zu bekommen, da es ja ein sog.Wegeunfall war, der je registriert sein muss?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

wenn der AZUBI bei einem Zweiradunfall über einen
Personenwagen fliegt und dabei zB. ddie rechte Seite des
Kiefers angebrochen war und er danach Probleme mit den
Backenzähnen bekommt, aber eben viel später, gäbe es da
evtl.eine Chance etwas zu bekommen, da es ja ein
sog.Wegeunfall war, der je registriert sein muss?

Also nach 30 Jahren dürfte es schwierig sein. Selbst wenn man tatsächlich 100%ig nachweisen könnte, daß der Unfall schuld an den Zahnproblemen ist, greift da vermutlich eine Verjährungsfrist.

Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß so ein Nachweis nach dieser langen Zeit überhaupt möglich ist. Daher auch meine Frage, wie man sowas nachweist.

Gruß
Edith

Hallo,

Also nach 30 Jahren dürfte es schwierig sein. Selbst wenn man
tatsächlich 100%ig nachweisen könnte, daß der Unfall schuld an
den Zahnproblemen ist, greift da vermutlich eine
Verjährungsfrist.

Weißt du oder vermutest du?

Wenn in unserer Schule ein Kind verletzt wird, greift die hessische Unfallkasse. Uns (d.h. dem Verwaltungspersonal) wird immer wieder gesagt, dass wir die Eltern dazu anregen müssen, die Unfallkasse zu beauftragen (obwohl sie vielleicht als Kunden von Privatkassen besser behandelt würden), weil es sich gerade bei Kieferverletzungen viel später Folgeschäden ergeben und es dann wichtig sein könnte, weil die Unfallkasse auch dann noch zahlt.

Ebenso wird ja auch oft die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung betont, weil man bei einer Körperverletzung über viele Jahre mit Folgekosten rechnen könne.

Ich lasse mich gern von einem Kundigen eines besseren belehren, aber meine bisherigen Informationen würden mich in einem vergleichbaren Fall dazu bringen, herauszufinden, wer damals für die Folgen des Wegeunfalls bezahlt hat (Genossenschaftskasse o.ä.) und dort konkret nachfragen.

Gruß
Elke

Hi

Also nach 30 Jahren dürfte es schwierig sein. Selbst wenn man
tatsächlich 100%ig nachweisen könnte, daß der Unfall schuld an
den Zahnproblemen ist, greift da vermutlich eine
Verjährungsfrist.

Weißt du oder vermutest du?

Die Formulierung vermutlich deutet darauf hin, daß ich vermute und nicht weiß :wink:
Wenn Probleme erst nach 30 Jahren auftreten, dann dürfte es schwer sein zu beweisen, daß die Ursachen mit dem Unfall im Zusammenhang stehen. 30 Jahre ist ja eine sehr, sehr lange Zeit, wenn es zwischenzeitlich keine Probleme - zumindestens schreibt der UP nicht, daß es in den 30 Jahren irgendwann Probleme mit den Zähnen gab - gegeben hat und da liegt auch die Vermutung nahe, daß eine Verjährungsfrist greift.

Ebenso wird ja auch oft die Notwendigkeit einer
Haftpflichtversicherung betont, weil man bei einer
Körperverletzung über viele Jahre mit Folgekosten rechnen
könne.

Aber wenn die erst nach 30 Jahren auftreten? Wie beweist man den Zusammenhang?

Ich lasse mich gern von einem Kundigen eines besseren
belehren, aber meine bisherigen Informationen würden mich in
einem vergleichbaren Fall dazu bringen, herauszufinden, wer
damals für die Folgen des Wegeunfalls bezahlt hat
(Genossenschaftskasse o.ä.) und dort konkret nachfragen.

Das kann mit Sicherheit nicht schaden. :smile:

Gruß
Edith

2 „Gefällt mir“

Hallo,

ich kann Dir nur zustimmen. Wenn ich an meine eigenen Erfahrungen mit dem BGUVV denke, kann ich nur sagen, daß die von Haus aus erst mal versuchen, die Sache abzuwimmeln. Erst ein Rechtsbehelf hat mir damals weitergeholfen und mein Wegeunfall lag damals erst ca. 15 Jahre zurück und auf zu erwartende Folgeschäden wurde im Erstgutachten bereits hingewiesen.

Zum UP: Wurde denn damals kein Gutachten seitens des Versicherungsträgers gemacht? Wenn ja dann könnte man versuchen dieses Gutachten vom Versicherungsträger zu bekommen. Ob die das allerdings 30 Jahre aufheben, weiß ich auch nicht.

Gruß
Tina

Hallo,

Die Formulierung vermutlich deutet darauf hin, daß ich vermute
und nicht weiß :wink:

Ja, aber gerade im Rechtsbrett halte ich „Vermutungen“ für nicht unbedingt das Gelbe vom Ei.
Aber ich vermute mal weiter.

Wenn Probleme erst nach 30 Jahren auftreten, dann dürfte es
schwer sein zu beweisen, daß die Ursachen mit dem Unfall im
Zusammenhang stehen. 30 Jahre ist ja eine sehr, sehr lange
Zeit, wenn es zwischenzeitlich keine Probleme - zumindestens
schreibt der UP nicht, daß es in den 30 Jahren irgendwann
Probleme mit den Zähnen gab - gegeben hat und da liegt auch
die Vermutung nahe, daß eine Verjährungsfrist greift.

Das ist bei Zähnen aber relativ einfach (kommt immer auf die Verletzung an). Wenn jemand bei einem Unfall sich mehrere Zähne ausschlägt und eine Brücke bekommt und die Brücke ersetzt werden muss, dann ist die Beweislage ziemlich eindeutig.

Aber wenn die erst nach 30 Jahren auftreten? Wie beweist man
den Zusammenhang?

S.o. Kommt auf die Verletzung an.

Das kann mit Sicherheit nicht schaden. :smile:

Richtig. ABer nach deinem ersten Posting hätte die Antwort geheißen: probiers erst gar nicht, ich kann mir nicht vorstellen, dass das was bringt.

Gruß
Elke

Hallo,

ich kann Dir nur zustimmen. Wenn ich an meine eigenen
Erfahrungen mit dem BGUVV denke, kann ich nur sagen, daß die
von Haus aus erst mal versuchen, die Sache abzuwimmeln.

Das versucht doch fast jede Versicherung erstmal.

Erst
ein Rechtsbehelf hat mir damals weitergeholfen und mein
Wegeunfall lag damals erst ca. 15 Jahre zurück und auf zu
erwartende Folgeschäden wurde im Erstgutachten bereits
hingewiesen.

Also hat es geholfen und von vorneherein zu sagen: das bringt wahrscheinlich nichts, bring wirklcih nichts.

Zum UP: Wurde denn damals kein Gutachten seitens des
Versicherungsträgers gemacht? Wenn ja dann könnte man
versuchen dieses Gutachten vom Versicherungsträger zu
bekommen. Ob die das allerdings 30 Jahre aufheben, weiß ich
auch nicht.

Sowas sollte man schon selbst aufheben.

Gruß
Elke

Hi

Richtig. ABer nach deinem ersten Posting hätte die Antwort
geheißen: probiers erst gar nicht, ich kann mir nicht
vorstellen, dass das was bringt.

In meinem ersten Posting habe ich nachgefragt, wie man den Zusammenhang nachweist, wenn Probleme erst nach 30 Jahren auftreten. Der UP schrieb ja, daß es nachweislich so ist, aber nicht warum und mich hätte einfach interssiert, wie dieses Nachweis erfolgt ist - nicht mehr und nicht weniger.
Und nach dem weiteren Posting scheint der Nachweis ja nicht so eindeutig zu sein, wie es nach dem UP geklungen hat.

Gruß
Edith