Berliner Testament - Änderung nach Tod?

Hallo,

angenommen Eheleute A und B haben ein Testament auf Gegenseitigkeit verfasst („Berliner Testament“?).

A verstirbt.

Kann dieses Testament nach dem Tod von A noch irgendwie geändert werden?

Kann dieses Testament nach dem Tod von A noch irgendwie
geändert werden?

Wechselseitige Verfügungen können grds. nicht mehr aufgehoben werden, § 2271 II Hs. 1 BGB.

Davon gibt es aber Ausnahmen, etwa wenn im Testament etwas anderes bestimmt ist, oder wenn er sein eigenes Erbe ausschlägt.

Levay