Hallo,
angenommen Eheleute A und B haben ein Testament auf Gegenseitigkeit verfasst („Berliner Testament“?).
A verstirbt.
Kann dieses Testament nach dem Tod von A noch irgendwie geändert werden?
Hallo,
angenommen Eheleute A und B haben ein Testament auf Gegenseitigkeit verfasst („Berliner Testament“?).
A verstirbt.
Kann dieses Testament nach dem Tod von A noch irgendwie geändert werden?
Kann dieses Testament nach dem Tod von A noch irgendwie
geändert werden?
Wechselseitige Verfügungen können grds. nicht mehr aufgehoben werden, § 2271 II Hs. 1 BGB.
Davon gibt es aber Ausnahmen, etwa wenn im Testament etwas anderes bestimmt ist, oder wenn er sein eigenes Erbe ausschlägt.
Levay