Telco Vertragskündigung SIM Karte?

Hallo,

Angenommen eine Person schließt bei Telco einen
Handy Vertrag ab über zwei jahren. Dann kündigt diese
Person seinen Vertrag Fristgerecht und der Vertrag
läuft aus. Doch nach einem Monat als der Vertrag
zuende war bekommt diese Person Post von Telco
und wird aufgefordert 30 EUR zu überweisen.

Die Person versucht den Sachverhalt zu klären und ruft bei
Telco an und erfährt das sie die SIM Karte innerhalb von
3 Wochen nach Vertragsende zurückgesendet werden sollte was
sie aber nicht getann hatte aus unwiesenheit.

Die Person teilte Telco mit das sie die SIMKarte am gleichen
Tag noch versenden würde. Telco aber Intriesierte es am
Telefon wenig.

Nachdem die Person die SIM Karte versendet hatte per Einschreiben.
Bekamm sie wieder Post nach 1.5 Monaten von Telco wo weiterhin
die 30 EUR gefordert werden jedoch wurde die SIM Karte von
Telco Behalten.

Jetzt stellt sich mir die Frage muss die Person
den Betrag von 30 EUR Bezahlen obwohl Telco die SIM
Karte erhalten und Behalten hat auch wen es später
war als im Vertrag vereinbart?

mfG Meiko

Hallo,

Jetzt stellt sich mir die Frage muss die Person
den Betrag von 30 EUR Bezahlen obwohl Telco die SIM
Karte erhalten und Behalten hat auch wen es später
war als im Vertrag vereinbart?

ja. Ist schließlich vertraglich so vereinbart und Verträge sind zu halten, oder?

Gruß

S.J.

Das Verträge einzuhalten sind sehe ich ja ein Ok aber was mich
daran stuzig macht ist die Tatsache das Telco die Karte von
der Person besitzt und der Person auch nicht mehr ausgehändigt hat
aber trotsdem den Geldbetrag haben möchte.

Müsste Telco nicht die SIM Karte den Kunden aushändigen wen
sie die zurücknahme verweigern und Geld fordern?

gruß Meiko

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Hallo,

Müsste Telco nicht die SIM Karte den Kunden aushändigen wen
sie die zurücknahme verweigern und Geld fordern?

Gehört die Karte denn dem Kunden, wenn er sie nicht fristgemäß zurück gegeben hat? Die 30€ sind doch nicht der Kaufpreis für das Ding, sondern eine Vertragsstrafe für die nicht fristgemäße Rückgabe. Lies doch mal genau nach, was dort steht.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

nein es ist nicht direkt der kaufpreis sondern wie
in den AGB beschrieben ein Pfand und somit ist die Karte
eigentum vom Telco. Es ist keine Vertragsstrafe die 30 EUR
sondern das Pfandgeld was zu entrichten ist bei nicht Abgabe
Verlust usw. soweit steht es in den AGB.

Da aber Telco die Karte vom Kunden erhalten hat auch wen
es etwas später war dürfte doch eigentlich ken Pfand mehr
erhoben werden da ja die Begründung dafür sich in Eigntum
des Besitzers wieder befindet??

Gruß Meiko

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Hallo,

nein es ist nicht direkt der kaufpreis sondern wie
in den AGB beschrieben ein Pfand

Das kann schon deshalb nicht stimmen, weil ein Pfand vorher und nicht hinterher bezahlt wird.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

im Normalfall würde ich es auch so sehen das man im Vorfeld
von der Person das Pfandgeld einfordert aber Telco hat
dieses bei der Person nicht gemacht da damals vor 3 Jahren
die AGB noch anders waren und sich in Laufe der Zeit geändert
haben. Zitat Aktuell AGB:

„Für die Überlassung erhebt Drillisch Telecom ein SIM-Kartenpfand
in Höhe von EUR 29,65 inkl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%). Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer
und bei Beendigung des Kundenverhältnisses
hat der Kunde die SIM-Karte innerhalb von drei (3)
Wochen in einwandfreiem Zustand an Drillisch Telecom
zurückzusenden.“

„Verstößt der Kunde hiergegen, behält
Drillisch Telecom das Pfand in Höhe von EUR 29,65 inkl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%) als pauschalierten
Schadenersatz ein, falls Drillisch Telecom keinen
höheren, oder der Kunde keinen geringeren Schaden
nachweist.“.

Es wurde aber nie vom Kunden diese Zahlung getädigt oder in
Laufe des Vertragszeitraum von Telco gefordert.

Gruß Meiko

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Hallo,
ich würde es immer noch nicht als Pfand bezeichnen, sondern als Schadensersatz. Aber der Name ist ja nicht entscheidend, es bleibt nur:

oder der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist."

Mit Rechtschutzversicherung könnte man ggf. klagen, zumindest aber Beratung von jemand bekommen, der mehr Ahnung hat als ich. :wink:

Vermutlich aber besteht da keine Chance, da ja ein Schaden allein schon durch den erhöhten Bearbeitungsaufwand entstanden ist. Nur die Höhe ist eben fraglich.

Gruß
loderunner (ianal)