Unterhaltsberechtigte Personen bei Pfändung ...?

Hallo,

mich würde interessieren, was in den Pfändungstabellen bei Lohnpfändung unter „unterhaltsberechtigten Personen“ gemeint ist. Wenn zwei Kinder bei einer Mutter wohnen und dieser die Lohnpfänung droht, gelten dann diese zwei Kinder als unterhaltsberechtigte Personen? Sie erhält vom Vater ja den Unterhalt für diese Kinder …

Vielen Dank,
Icehell

Hallo ,

Wenn zwei Kinder bei einer Mutter wohnen und dieser die
Lohnpfänung droht, gelten dann diese zwei Kinder als
unterhaltsberechtigte Personen?

Ja, solange die Kinder nicht bereits selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

Gruß

Andreas

Kleine Korrektur
Hallo,

Sie erhält vom Vater ja den Unterhalt für diese Kinder …

sie erhält von dem Vater dessen Anteil am Unterhalt der Kinder; den ihren leistet sie in Form von Kost und Logis.

Beste Grüße

=^…^=