Hallo,
gilt das genannte Gesetz auch für Verträge, welche auf unverlangte Anrufe im privaten Haushalt hin geschlossen werden?
Z. B. Zeitschriftenabos, welche am Telefon abgeschlossen werden?
Hallo,
gilt das genannte Gesetz auch für Verträge, welche auf unverlangte Anrufe im privaten Haushalt hin geschlossen werden?
Z. B. Zeitschriftenabos, welche am Telefon abgeschlossen werden?
Hallo,
gilt das genannte Gesetz auch für Verträge, welche auf
unverlangte Anrufe im privaten Haushalt hin geschlossen
werden?
Z. B. Zeitschriftenabos, welche am Telefon abgeschlossen
werden?
abgesehen davon, dass es kein separates Haustürwiderrufsgesetz gibt, ist hier nicht BGB § 312 (Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften), sondern BGB § 312b und d (Fernabsatzverträge bzw. Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen)anzuwenden.
Gruß
S.J.