hallo zusammen!
Auch Hallo,
die mutter hat
das alleinige sorgerecht.
Das kann theoretisch geändert werden. Ein nahezu volljähriges Kind kann mitbestimmen - und die Wünsche des Kindes werden, wenn es wichtige Gründe hat - vom Richter bei seinem Urteilsspruch nicht übergangen.
jetzt hat das kind geplant, am wochenende in ein benachbartet
bundesland zu fahren, um freunde und seinen vater zu besuchen.
dürfte die mutter dieses vorhaben (aus kleinkram-gründen)
verbieten?
Tja, verbieten kann die Mutter viel und fordern auch. Bei den Freunden hat sie sogar eine gewisse Chance es durchzusetzen, wenn die Freunde nur „Unsinn“ im Kopf haben und als schlechte soziale Kontakte anzusehen sind. Allerdings wenn es an den Freunden nix auszusetzen gibt, hätte die Mutter hier weniger Chancen. Einem Kind stehen nun mal auch soziale Kontakte zu.
Aber den Kontakt zum Vater kann und darf sie nicht verbieten. Es ist sogar ein Menschenrecht des Kindes: Kontakt zu seinen BEIDEN Eltern. Das ist auch im Deutschen Bürgerlichen Gesesetzbuch (BGB) im § 1684 BGB festgehalten.
mal angenommen die mutter und das kind leben in einer gewissen
distanz zu einander-das kind macht zwar was die mutter
sagt(haushalt usw), doch ein wirkliches mutter-kind
verhältniss gibt es dort nicht.
Was ist da schief gelaufen?
und was wäre wenn das kind einfach fährt und die mutter sich
an die polizei wenden würde?
würde diese das kind wirklich zurückholen?
Bis jetzt kenne ich keinen Fall, wo ein Polizist das bei einem so „alten“ Kind gemacht hätte. Gewalt würde er nicht anwenden.
Meine Stieftochter ist mit 16 1/2 von der Mutter weg und in meine „Arme“ geflüchtet, weil der Vater (mit dem ich damals noch nicht verheiratet war) ohne Sorgerecht im Ausland war.
Als die Mutter die Polizei androhte, habe ich die Polizei selber angerufen und mitgeteilt, wo sich das Kind befindet und dass es nicht zur Mutter zurück will.
Das Einzigste was passierte war, dass die Polizei den Ratschlag gab, dass wir am Montag zum Jugendamt sollten. Haben wir getan und das Jugendamt gab das Kind dann in meine Obhut, bis der Vater wieder in Deutschland war.
könnte eine mutter außerdem ihrem kind das geld für den
führerschein verbieten, obwohl die mutter es vorher
versprochen hat?
Die Mutter muss dem Kind den Führerschein nicht von ihrem Geld finanzieren. Allerdings kann die Mutter eigenes Geld des Kindes nicht zurückhalten, wenn das Kind erst mal volljährig ist.
für antworten wäre ich euch sehr dankbar 
liebe grüße
maike
Maike ein Tipp von mir: das Kind sollte versuchen ruhig mit der Mutter zu reden und wenn die Mutter - z. B. bei den Kontakten zum Vater - weiter uneinsichtig ist, das Jugendamt um Vermittlung bitten.
Sollte die Mutter bisher den Umgang des Kindes mit seinem Vater generell verboten haben, kann die Mutter (wenn sie weitere andere Kinder hat) u. U. in Probleme kommen. Es zeigt dann evtl. auf, dass ihre Erziehungseignung etwas eingeschränkt ist.
Theoretisch (kenne allerdings keinen Fall) kann das Kind gegen die Mutter klagen, dass diese den Kontakt zum Vater zulässt.
Gruß
Ingrid