Rücktrittsrecht Reisebuchung bei Unklarheiten

Hallo,
Laut Fernabsatzgesetzt sind ja sinnigerweise Reisebuchung vom 14Tagigen Rücktrittsrecht ausgenommen. Soweit so klar.

Mein Problem:
Wenn man bei den Anbietern schaut und dann Hotelbeschreibung etc sich ansieht ist meist ein vermerkt:
„Unverbindliche Hotelbeschreibung anzeigen: Für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier dargestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung.“

Ist das nicht ein wenig die Katze im Sack bestellen? Kann das nicht doch zu einem Rücktrittsrecht kommen, wenn man z.B. Auf alle Fälle einen Balkon haben möchte auf den man Sitzen kann, dies so auch in der Hotelbeschreibung angezeigt wird, davon aber sich im dann zu gesendetem Vertrag sich nicht wieder findet.

Also wie kann man sich sicher sein, dass man auch das bestellt was man will. (Andere Dinge die einem vielleicht wichtig sein könnten: Kitchennet, 2 Schlaf/Wohnraum …)

Ich meine jetzt nicht, dass man vor Ort Pech haben kann und vom Hotel was anderes „geliefert“ bekommt, sondern wie kann man sich vorab absichern, dass man so etwas auch „bestellt“ hat?

Bei Katalogbestellungen, sollte man ja immer die Katalogseiten mitnehmen um vor Ort zu zeigen was man haben wollte. Aber wenn nichts von dem zugesichert wird, was man da als Internetseite sich ausfreuckt und dann auchnichts anderes „Handfestes“ bekommt, dann ist man doch der totalem Willkür ausgeliefert.

Wo ist da der Unterschied zu Glücksreisen und Happy Hotel Buchungen???

Hiho,

bei einer Buchung über ein Internetportal wirst Du normalerweise vermittelt, wie das auch im Reisebüro passiert. Das Portal reicht Deine Buchung an den Veranstalter weiter und kassiert dafür eine Provision. Das Ganze geht natürlich automatisiert.

Leider versäumen es viele Portale, auf diesen Umstand vernünftig hinzuweisen. Sie haben bei ihren Hotelbeschreibungen auch oft die Beschreibung EINES Veranstalters hinterlegt obwohl die Buchung unter Umständen bei einem ANDEREN Veranstalter getätigt wird. Es wird sich dann mit dieser Unverbindlichkeitsklausel beholfen die m.E. absolut mies ist.

Tatsache ist dass Du den REISEVERTRAG mit dem jeweiligen Veranstalter eingehst (mit dem Portal schließt Du einen Geschäftsbesorgungsvertrag) . Und der sollte unbedingt vor der Buchung erkennbar sein. Damit kannst Du Dir die Beschreibung des jeweiligen Veranstalters angucken und Dir relativ sicher sein, das Gewünschte auch zu bekommen. Ist auf dem Portal der Veranstalter nicht zu erkennen, Finger weg.

Hast Du einen konkreten Fall?

bye
Rolf

Nein, kein konkreter Fall.
Mich ärgert bloß, das man „papierlos“ buchen möchte, dies aber nicht möglich ist, da die Portale ja nur auf die Kataloge der Anbieter verweisen, womit ich mich wiederum genötigt sehe mir eben diese aus dem Reisebüro zu holen, da die Anbieter keine (auffindbare) PDF Version Ihres Kataloges bereitstellen.
Alternativ: Nicht wissen was man bestellt und somit sich auch nicht beklagen können, wenn eine Zusatzleistung nicht geliefert wurde.

Das Gute daran, wer Sicherheit haben will MUSS ins Reisebüro.

Hiho,

Das Gute daran, wer Sicherheit haben will MUSS ins Reisebüro.

Hehe, so isses :smile:

Bye
Rolf