Ich will einen Mahnbescheid schicken

Habe ihn auch schon ans Amtsgericht gesendet, nun sagen die, der Gegner sei nicht ausreichend Bezeichnet:
Angabe der Körperschaft fehlt (GMBH, OHG…)
Vorname des ges. Vertreters fehlt.

Wie bekomme ich das raus?

Vielen Dank
Martin

Hallo Martin,

wenn es sich tatsächlich um eine GmbH o.ä. oder einen Vollkaufmann handelt beim Handelsregister oder bei der IHK.

Mein Gefühl sagt mir, daß Du es wohl mit einer GbR zu tun hast oder noch schlimmer: eine Firma, die sich an gar keine Vorschriften hält. Dann hast Du ein Problem, daß nur noch mit genauester Angabe der Einzelheiten (eventuell) zu lösen ist.

viele grüße
ralph

Hallo Martin,

wenn es sich um keine eingetragene Gesellschaft handelt, so kannst Du beim Ordnungsamt - der Gewerbemeldestelle -nachfragen. Eine andere Alternative ist sich über eine dritte Person einen Briefbogen (Angebot erfragen) zu verschaffen.

Ich hoffe dies hilft Dir.

Ciao Markus Schmidt

Hallo Heinz

Du mußt schon wissen gegen wen genau sich deine Forderung richtet
Privat oder gewerblich
dann
Firma wo ist der Sitz
Du mußt einen Vertrag geschlossen, einen Auftrag gegeben oder angenommen haben.
dort steht ein Vertreter drauf. Gegen den richtet sich deine Forderung, da Du mit dem einen Vertrag hast !!!
Hier steht - muß stehen um welche Gesellschaftsform es sich handelt.
Handelt es sich womöglich um eine nicht angemeldete - also gar nicht existierende Firma, dann gleich eine Strafanzeige dazu.

Die Nachfrage beim Ordnungsamt kann unter Umständen ein Affentanz werden. Die Firma muß nicht dort angemeldet sein, der Firmensitz könnte sonst wo sein.

Wie bekomme ich das raus?

Vielen Dank
Martin

Vielen Dank
Vielen Dank allen Antwortern

Zum Glück habe ich eine Internetseite der Firma gefunden, auf der (hoffentlich) die benötigten Daten stehen.
Könnte ich das Handelsregister auch im Internet einsehen? Wo?

Da ich nur mündliche Verträge mit der Firma geschlossen habe, habe ich auch keinen Briefbogen von denen. Einige ältere Rechnungen hat die Firma auch schon bezahlt, deshalb war ich nicht mißtrauisch.

Martin

Hallo Martin,
das Amtsgericht hat leider Recht.
Bei einer GmbH etc. muß immer der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter benannt werden.
Infos darüber erhälst Du aus den verschiedenen Registern, die beim Amtsgericht geführt werden.
BB