Hallo,
MS hat eine ganze Menge damit zu tun.
Nein. Es geht um einen Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer. MS hat weder Rechte noch Pflichten aus diesem Vertrag.
In diesem hypothetischen Falls schreiben die,
Die können schreiben, was sie wollen. Sie sind kein Gesetzgeber und können deshalb auch keine Rechte allein daraus ableiten.
was ich wieder
gegeben habe, nämlich das Software von denen NICHT benutzt
werden darf, wenn KEIN original Lizenz (was auch immer das
bedeutet) dabei ist.
Genau: was immer das auch bedeutet: http://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz
Verwechsle nicht die Lizenz mit dem Nachweis der Lizenz, das sind zwei Paar Schuhe.
Falls nein, würde das ja bedeuten, das MS
sich über (deutsche) Gesetze hinwegsetzt.
Wie kommst Du denn auf das schmale Brett?
Setze ich mich über deutsche Gesetze hinweg, wenn ich meinem Kind verbiete, Fahrrad zu fahren, wenn das doch in Deutschland erlaubt ist?
MS behauptet auf Ihrer Site, das eine Lizenz dabei sein muss.
Wenn nicht, darf die Software NICHT benutzt werden.
Nein, das steht da nicht. Da steht, dass man die Software nicht ohne Lizenz benutzen darf. Aber nicht, dass eine Lizenz ‚dabei sein muss‘. Nur, dass man eine haben muss.
Ein Beispiel ist die Volumenlizenz in einem Unternehmen. Da hat auch nicht jeder PC einen Aufkleber oder einen Zettel, auf dem ‚Lizenz‘ steht. Sogar die Schlüsselnummer ist dann bei allen PCs gleich.
Was ich
nicht weiss; ist ein handschriftlich mitgelieferter
Installationsschlüssel eine Lizenz?
Nein.
Eine Lizenz ist eine Erlaubnis, die Software zu benutzen. Der Schlüssel ist nur ein Hilfsmittel, diese Erlaubnis gegenüber dem Installationsprogramm von MS nachzuweisen.
Apropos original CD. Wie bitteschön soll man nachweisen, das
es sich um eine original CD handelt? Sie sieht wie eine
original CD aus, und es wird eine solche sein? Aber was heisst
das schon??
Eine Orginal-CD kann man genauso gut oder schlecht fälschen wie einen Geldschein. Und bei vielen PCs ist gar keine Original-CD beim Kauf dabei. Also: was heißt das schon?
Wieso kann der Käufer einen Beweis verlangen, dass es sich um
eine original Software handelt?
Das kann er verlangen, weil er einen Vertrag über eine Original-Software abgeschlossen hat.
Ist es zumutbar, von allen Dingen die man
verkauft als Privatmann, dass man da auch nachweisen kann, das
es sich um eine original Ware handelt?
Es geht nicht um den Nachweis ob Originalware oder nicht, sondern um den Nachweis der Lizenz, also der Benutzungserlaubnis.
Wie ist das denn bei
Waschmaschinen, die man verkauft? Z.B. gebraucht Maschine vom
Hersteller waschilein? Ca. 10 Jahre alt, wäscht aber noch
richtig gut. Kann ein Verkäufer da verlangen, das ich die
Quittung vorlegen muss? Ja ??? Nein??? Falls nein; warum
dann bei Software???
Ja: wenn man das vertraglich so geregelt hat. Nein: wenn man das vertraglich so geregelt hat.
Aber im Unterschied zu einer Software ist die Hardware allein schon der Beweis, Originalware zu sein. Und eine Lizenz zum Waschen wird auch dann nicht benötigt, selbst wenn es nicht so wäre.
Mit ziemlicher Sicherheit wurde hier eine Software zur legalen Benutzung verkauft. Nun ist es am Verkäufer, nachzuweisen, dass die Software legal verwendet werden darf. Das kann durch eine Quittung geschehen oder auch durch einen Aufkleber mit der Schlüsselnummer. Der Schlüssel allein beweist keine Lizenz (den kann man überall im Internet finden). Die Original-CD beweist ebenfalls nichts, denn auch die kann irgendwo kaufen, ohne gleichzeitig eine Lizenz zu erwerben.
Und wenn der Verkäufer keine Lizenz nachweisen kann, hat er eben keine zu verkaufen.
Aber: ianal!
Gruß
loderunner