Was bezweckt MicroSoft damit?

Hallo,

angenommen eine private Person verkauft über ein Auktionhaus mit einem privaten Verkaufskonto eine gebrauchte Software eines sehr grossen Herstellers.

Angeboten wird angenommen eine original CD, und eine handschriftliche Notiz über den erforderlichen Installationskey, einfach weil der erforderlich ist, um die Software auch installieren und benutzen zu können (nicht zu verwechseln mit „benutzen zu dürfen“).

Angenommen weiter, es wird also eine original Fotografie die oder der CDs in der Auktion gezeigt, und kurz beschrieben das es gebraucht aber noch einwandfrei funktionstüchtig ist. Es wird aber nicht ausdrüclich der original Lizenzaufkleber angeboten, und auch nicht mehr das original Handbuch, einfach wiel dies angenommen vielleicht gar nicht mehr vorhanden ist…man bewahrt ja (vielleicht) nicht alles jahrelang auf.

Angenommen weiter das Produkt wird nun ebenfalls von einem privaten Käufer erworben, und dieser muniert nun das genau diese Dinge (original Verpackung, original CD Hülle, original Handbuch, ORIGINAL LIZENSAUFKLEBER MIT INSTALLATIONSKEY) nicht dabei waren und fordert nun die Rücknahme der Software.

Wie ist dieser Fall zu bewerten? Ist es Pflicht eines Käufers auch jahrelang alle original mitgelieferten „DINGE“ einer Software aufbewahren zu müssen, vielleicht weil es sonnst NICHT zulässig ist, diese Software (später) mal zu verkaufen??

Danke euch allen.

Grüße
Johnny

Gesunder Menschenverstand
Hallo,

(…)

Angenommen weiter, es wird also eine original Fotografie die
oder der CDs in der Auktion gezeigt, und kurz beschrieben das
es gebraucht aber noch einwandfrei funktionstüchtig ist. Es
wird aber nicht ausdrüclich der original Lizenzaufkleber
angeboten, und auch nicht mehr das original Handbuch, einfach
wiel dies angenommen vielleicht gar nicht mehr vorhanden
ist…man bewahrt ja (vielleicht) nicht alles jahrelang auf.

Dann schreibt man das in das Angebot unmissverständlich rein, sodass der Interessent zweifelsfrei ersehen kann, auf was er bietet.

Wie ist dieser Fall zu bewerten?

Ist doch klar!
Das gekaufte Produkt weicht von der Beschreibung deutlich ab.
Der Käufer wurde getäuscht.

Ist es Pflicht eines Käufers
auch jahrelang alle original mitgelieferten „DINGE“ einer
Software aufbewahren zu müssen, vielleicht weil es sonnst
NICHT zulässig ist, diese Software (später) mal zu verkaufen??

Das ist total nebensächlich und hat mit der Auktion nichts zu tun.
Ich weiss nicht, wieso man da einen Rechtsfall konstruieren will.
Nimm das Zeug zurück und halt dich beim nächsten Mal an die Regeln.

Gruss,
TR

Moin,

1.) bin ich nicht der Verkäufer
2.) will ich überhaupt nichts „konstruieren“
3.) welche Regeln genau sind gemeint ???

Nun „konstruiere“ ich mal ein wenig weiter, auch wenn ich keine „Konstrukteur“ bin.

Microsoft hat in ihren FAQ insoweit Recht, dass man als Käufer einer Software lediglich ein Nutzungsrecht erwirbt, nicht jedoch die Software an sich.

Dass Microsoft dieses Nutzungsrecht an einen Originalaufkleber bindet, ist mir NEU.

Was bedeutet das? Bei Beschädigung oder Verlust des Aufklebers würde eine zulässig erworbene Lizenz wertlos, bzw. man müsste theoretisch sogar die auf dem eigenen Rechner installierte Software entfernen/deinstallieren, da ja die Lizenz ungültig geworden ist.

Und das kann aus meiner Sicht nicht sein. Ich denke, dies schränkt das Nutzungsrecht in so erheblichem Umfang ein, dass eine solche Klausel unzumutbar und folglich unwirksam ist. So ein Fall ist meines Wissens nach jedoch noch nicht vor Gericht gelandet.

Ob das erkennende Gericht auch wirklich meine Rechtsansicht teilt, steht in den Sternen - das ist mir klar. Aber das hat man ja schon oft gesehen, das verschiedene Gerichte / Richter / Richterrinnen bei quasi gleichen, vergleichbaren Angelegenheiten dann doch unterschiedlich urteilen. Halleluja sag ich da nur. Auf was kann man sich eigentlich noch verlassen? Ja, auf ein Gericht. Das das wird es schon „richten“.

Fakt ist nur, dass auch Microsoft nicht beliebige Bedingungen in Ihre EULA schreiben kann. Oftmals mögen solche Nutzungsbedingungen in anderen Saaten (den USA, etc.) gültig sein. In der EU sieht das, dank weitreichendem Verbraucherschutz, oft anders aus.

So hat bspw. Microsoft einen Rechtstreit vor dem BHG verloren, in dem es um den Weiterverkauf von OEM-Lizenzen ging. Das heißt, dass Microsoft-Software ohne die Hardware (bspw. Laptop) weiterverkauft wurde, mit der sie zusammen erworben wurde. Der BGH sah eine solche Nutzungseinschränkung in der EULA von MS als unzulässig an.

Kurz; ich bitte hier nochmals freundliche diese meine „konstruierte“ Angelegenheit nochmals fachlich zu durchleuchten. Denn ich bein KEIN Fachmann.

DANKE.

Allerbeste Grüße
J

Hallo,
was hat eigentlich Microsoft mit der Geschichte zu tun? Das ganze ist doch ein Problem zwischen Käufer und Verkäufer. Aus dem Angebot ging anscheind nicht klar hervor, daß es sich um ein Programm „ohne Zubehör“ handelt, und nun möchte Käufer es zurückgeben, weil es nicht seinen Erwartungen entspricht. Die Lizenzbedingungen von Microsoft haben damit doch überhaupt nichts zu tun, so wie Du den Fall schilderst.

Dass Microsoft dieses Nutzungsrecht an einen Originalaufkleber
bindet, ist mir NEU.

Mir auch. Ich denke auch nicht, daß das der Fall ist. Ist aber meiner Meinung eigentlich nicht relevant. Oder behauptet der Käufer, er könne das Programm wegen des fehlenden Originaufklebers nicht nutzen? Wahrscheinlich nicht. Was dem Käufer vermutlich nur fehlt, ist neben dem „Zubehör“ ein Beweis, daß es sich um eine Originalsoftware und nicht um keine Raubkopie handelt.

lg,
Max

Hallo Max,

MS hat eine ganze Menge damit zu tun.
In diesem hypothetischen Falls schreiben die, was ich wieder gegeben habe, nämlich das Software von denen NICHT benutzt werden darf, wenn KEIN original Lizenz (was auch immer das bedeutet) dabei ist. Hast du das nicht gelesen? So stehts auch auf der MS Seite. Also bitte, MS hat eine Menge damit zu tun, oder nicht ??? Falls nein, würde das ja bedeuten, das MS sich über (deutsche) Gesetze hinwegsetzt.

Doch, der Käufer behauptet genau das gleiche.

Also nochmal ganz langsam für alle;

MS behauptet auf Ihrer Site, das eine Lizenz dabei sein muss. Wenn nicht, darf die Software NICHT benutzt werden. Was ich nicht weiss; ist ein handschriftlich mitgelieferter Installationsschlüssel eine Lizenz?

Apropos original CD. Wie bitteschön soll man nachweisen, das es sich um eine original CD handelt? Sie sieht wie eine original CD aus, und es wird eine solche sein? Aber was heisst das schon??

Wieso kann der Käufer einen Beweis verlangen, dass es sich um eine original Software handelt? Ich frage nur ein hypothetisch. Ist es zumutbar, von allen Dingen die man verkauft als Privatmann, dass man da auch nachweisen kann, das es sich um eine original Ware handelt? Wie ist das denn bei Waschmaschinen, die man verkauft? Z.B. gebraucht Maschine vom Hersteller waschilein? Ca. 10 Jahre alt, wäscht aber noch richtig gut. Kann ein Verkäufer da verlangen, das ich die Quittung vorlegen muss? Ja ??? Nein??? Falls nein; warum dann bei Software???

Also bitte, ich bin Laie, und verstehe nicht was hier schief gelaufen sein könnte, bei dieser Verkaufsaktion, wenn die denn wirklich so abgelaufen wäre…

DANKE

Grüße
J

Hallo,

MS hat eine ganze Menge damit zu tun.

Nein. Es geht um einen Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer. MS hat weder Rechte noch Pflichten aus diesem Vertrag.

In diesem hypothetischen Falls schreiben die,

Die können schreiben, was sie wollen. Sie sind kein Gesetzgeber und können deshalb auch keine Rechte allein daraus ableiten.

was ich wieder
gegeben habe, nämlich das Software von denen NICHT benutzt
werden darf, wenn KEIN original Lizenz (was auch immer das
bedeutet) dabei ist.

Genau: was immer das auch bedeutet: http://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz
Verwechsle nicht die Lizenz mit dem Nachweis der Lizenz, das sind zwei Paar Schuhe.

Falls nein, würde das ja bedeuten, das MS
sich über (deutsche) Gesetze hinwegsetzt.

Wie kommst Du denn auf das schmale Brett?
Setze ich mich über deutsche Gesetze hinweg, wenn ich meinem Kind verbiete, Fahrrad zu fahren, wenn das doch in Deutschland erlaubt ist?

MS behauptet auf Ihrer Site, das eine Lizenz dabei sein muss.
Wenn nicht, darf die Software NICHT benutzt werden.

Nein, das steht da nicht. Da steht, dass man die Software nicht ohne Lizenz benutzen darf. Aber nicht, dass eine Lizenz ‚dabei sein muss‘. Nur, dass man eine haben muss.
Ein Beispiel ist die Volumenlizenz in einem Unternehmen. Da hat auch nicht jeder PC einen Aufkleber oder einen Zettel, auf dem ‚Lizenz‘ steht. Sogar die Schlüsselnummer ist dann bei allen PCs gleich.

Was ich
nicht weiss; ist ein handschriftlich mitgelieferter
Installationsschlüssel eine Lizenz?

Nein.
Eine Lizenz ist eine Erlaubnis, die Software zu benutzen. Der Schlüssel ist nur ein Hilfsmittel, diese Erlaubnis gegenüber dem Installationsprogramm von MS nachzuweisen.

Apropos original CD. Wie bitteschön soll man nachweisen, das
es sich um eine original CD handelt? Sie sieht wie eine
original CD aus, und es wird eine solche sein? Aber was heisst
das schon??

Eine Orginal-CD kann man genauso gut oder schlecht fälschen wie einen Geldschein. Und bei vielen PCs ist gar keine Original-CD beim Kauf dabei. Also: was heißt das schon?

Wieso kann der Käufer einen Beweis verlangen, dass es sich um
eine original Software handelt?

Das kann er verlangen, weil er einen Vertrag über eine Original-Software abgeschlossen hat.

Ist es zumutbar, von allen Dingen die man
verkauft als Privatmann, dass man da auch nachweisen kann, das
es sich um eine original Ware handelt?

Es geht nicht um den Nachweis ob Originalware oder nicht, sondern um den Nachweis der Lizenz, also der Benutzungserlaubnis.

Wie ist das denn bei
Waschmaschinen, die man verkauft? Z.B. gebraucht Maschine vom
Hersteller waschilein? Ca. 10 Jahre alt, wäscht aber noch
richtig gut. Kann ein Verkäufer da verlangen, das ich die
Quittung vorlegen muss? Ja ??? Nein??? Falls nein; warum
dann bei Software???

Ja: wenn man das vertraglich so geregelt hat. Nein: wenn man das vertraglich so geregelt hat.
Aber im Unterschied zu einer Software ist die Hardware allein schon der Beweis, Originalware zu sein. Und eine Lizenz zum Waschen wird auch dann nicht benötigt, selbst wenn es nicht so wäre.

Mit ziemlicher Sicherheit wurde hier eine Software zur legalen Benutzung verkauft. Nun ist es am Verkäufer, nachzuweisen, dass die Software legal verwendet werden darf. Das kann durch eine Quittung geschehen oder auch durch einen Aufkleber mit der Schlüsselnummer. Der Schlüssel allein beweist keine Lizenz (den kann man überall im Internet finden). Die Original-CD beweist ebenfalls nichts, denn auch die kann irgendwo kaufen, ohne gleichzeitig eine Lizenz zu erwerben.
Und wenn der Verkäufer keine Lizenz nachweisen kann, hat er eben keine zu verkaufen.

Aber: ianal!

Gruß
loderunner

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Hi Loderunner,

ich danke für die extrem ausführliche Antwort, aber…

…???

Anders; können wir das Ganze mal ETWAS abkürzen?

Darf eine Microsoft Software auf einer offensichtlich originalen CD (wir gehen jetzt mal davon aus, es handelt sich um eine original CD) NUR mit einer handschriftlichen Notiz des Installations KEYS verkauft werden, wenn der Verkäufer Privatmann ist (z.B. über eine Auktionsplattform). Dabei wird in der Auktion ein Bild von genau den CDs gezeigt, und der Installationskey nur als „Wort“ „Installationskey“ erwähnt. Die Software ist sehr alt, aber noch funktionstüchtig.

Falls ja; warum?
Falls nein; warum nicht? Ist es wirklich zumutbar, das ein privater Käufer einer MS Software diese nach Jahren nicht mehr verkaufen DARF, WENN er den original Lizenzaufkleber mit Lizenzkey nicht mehr hat? Oder anders gefragt, um es noch weiter abzukürzen; WAS EXAKT muss bei einer MS Software CD beiliegen, wenn diese als Gebrauchtware per Auktionshaus von einem Privatman verkauft wird?

Danke Ihnen sehr.

Grüße
J

Hallo Johnny,

ich bin Laie jur., aber darf ich trotzdem versuchen, loderunners Aussage in anderer Form rüber zu bringen?

Er sagt zutreffend:
Die Software kann man überall herbekommen. Eine CD/DVD kann mit den heutigen Druckern im Haushalt perfekt bedruckt werden.
Der handgeschriebe Lizenz-Key, die Zahlen/Buchstabenfolge, ist ebenfalls im Internet leicht zu finden.
Beides ist nicht geeignet, als Original-Lizenz verkauft zu werden. Das kann der „Raubkopierer“ in beliebiger Anzahl vornehmen.

Deshalb hat MS den echten Lizenzkey in Verbindung mit einem Hologramm versehen. Wer das wegwirft, hat selber schuld und darf sich über Folgeprobleme nicht wundern.

Verbuche es unter „Lehrgeld“. Ist hier ja noch einmal sehr glimpflich ausgegangen.

LG
R

Deshalb hat MS den echten Lizenzkey in Verbindung mit einem
Hologramm versehen. Wer das wegwirft, hat selber schuld und
darf sich über Folgeprobleme nicht wundern.

Aha…und du willst also wirklich sagen, das man sowas nicht kopieren kann? Warum bitteschön wohl nicht? Selbstverständlich kann man sowas kopieren.

Daher nochmal;

die Frage ist doch schlicht und ergreifend, ob man als Privatman daran gehindert werden kann (rein rechtlich gesehen) eine original Software CD gebraucht zu verkaufen, nur weil der originale Lieferumfang nicht mehr vollständig vorhanden ist.

Gibt es ein deutsches Gesetz, was genau sowas verhindert?

Falls nein; dann kann Microsoft sowas doch auch nicht vorgeben/verlangen, oder doch?

Falls doch; darf ich auch andere Sachen nicht verkaufen, wenn diese gebraucht sind, aber der originale Lieferumfang nicht mehr vorhanden ist ?

Was ist, wenn z.B. der Karton nicht mehr vorhanden ist? Darf die Sache dann auch nicht verkauft werden?

Warum sollte bei einer Software zwingend der original Lizenzaufkleber dabei sein??? Weil dieser der Nachweis ist, dass es sich um eine original Version handelt? Ich denke mal, so ein Aufkleber lässt sich fälschen. Wo also ist dann der Nachweiss?

Grüße
J