Mutter übergeht den kindsvater nach scheidung

hallo - hier folgende situation:

ein paar (geschieden) mit 2 kindern (bei ihr lebend) lebt in der gleichen stadt und haben beide das sorgerecht, etc…
nun erzählte die tochter dem vater beim besuch des kindsvater, das sie immer zu einer frau fahren, wo sie sachen machen muss. bei nachfrage bei der mutter wurde erzählt, dass sie angeblich von der schule aus ein iq-test durchführen würden.
nun stellte sich heraus, dass es sich um eine angsttherapie handelt.

frage: kann der vater bei der psychologin ein bericht verlangen?
hat sich die mutter strafbar gemacht, weil sie über den kopf diese therapie beschlossen hat? welche delikte stehen hier noch im raum?

vielen dank für eure aufmerksamkeit in voraus …

  • gruß luxi -

frage: kann der vater bei der psychologin ein bericht verlangen?

Ja, das kann er. Ich weiß aber nicht, ob der Therapeut verpflichtet ist, diesen Bericht zu erstellen.

hat sich die mutter strafbar gemacht, weil sie über den kopf

Natürlich nicht.

welche delikte stehen hier noch im raum?

Verantwortung für das Kind ? Sorge um das Wohl des Kindes ?

Hallo,

was Nordlicht geschrieben hat ist soweit richtig. Wenn sich jemand „strafbar“ gemacht hat ist es der Therapeut/Arzt o. ä. Dieser darf nämlich nur behandeln (wenn es kein akuter Notfall ist), wenn das Einverständnis beider Erziehungsberechtigter vorliegt.

Sind die Eltern getrenntlebend muss er abklären, ob der betreuende Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Wird gerne vergessen.

Trotzdem wäre ich generell mit Strafanzeigen vorsichtig. Sie helfen nicht wirklich die Situation zu ändern. Besser ist es sich zu einigen.

Hier mit dem Therapeuten und auch mit der Mutter. Evtl. beim Jugendamt vorstellig werden und das Problem SACHLICH erörtern und darum bitten, dass der Mitarbeiter der Mutter in einem Gespräch die Grenzen ihres Anteiles am Sorgerecht aufzuzeigen.

Strafanzeigen verhärten die Fronten um ein vielfaches. Sie sollte man nur anwenden, wenn es nicht mehr schlimmer kommen kann.

Gruß
Ingrid

erstmal danke euch beiden!

nein - es soll niemand angezeigt werden … nur sollte zum wohl des kindes eine vernünfige therapie erzielt werden. und das kann nur wenn alle beteidigten (mutter vater tochter) in die therapie eingezogen werden. das geschied nicht wenn die mutter den therapeuten unwahrheiten vorgaugelt bzw. halbe wahrheiten erzählt.

lieben dank :smile:

die therapie eingezogen werden. das geschied nicht wenn die
mutter den therapeuten unwahrheiten vorgaugelt bzw. halbe
wahrheiten erzählt.

Mit dem Begriff der Wahrheit wäre ich speziell im Falle zerbrochener Familien sehr vorsichtig. Was der eine für wahr hält, erscheint dem Anderen ganz anders. Und dabei muß nicht mal böser Wille vorliegen. Niemand ist im Besitz der Wahrheit, weil jeder von uns ein sehr selektives Wahrnehmungsvermögen hat.

sorry - wahrheit ist mir klar, was das ist. der inhalt sollte bedeuten: es wir nur eine seite angehört und dem entsprechend geimpft.
lg

Hallo,

Wenn sich
jemand „strafbar“ gemacht hat ist es der Therapeut/Arzt o. ä.
Dieser darf nämlich nur behandeln (wenn es kein akuter Notfall
ist), wenn das Einverständnis beider Erziehungsberechtigter
vorliegt.

Wie stellt der Therapeut denn fest, dass die Eltern getrenntlebend sind?

Gruß
loderunner

Hallo,

also wenn ich das erstemal zu einem (bis dahin mir fremden) Arzt gehe, muss ich für mich einen Fragebogen ausfüllen. Welche Medikamente ich nehme, welche Vorerkrankungen usw. bestehen.
Das sogar, wenn ich zu einem Zahnarzt oder Augenarzt zur Kontrolle komme.

Ein Kinderarzt kann auch so einen Fragebogen für die Kinder gestalten. Darin die Frage, ob das gemeinsame Sorgerecht oder die Alleinsorge besteht, dürfte doch auch von einem Arzt formuliert werden können. Wird Alleinsorge angekreuzt kann man u. U. dann auch den entsprechenden Bescheid, das Urteil usw. sich in Kopie zeigen lassen. Haben Eltern gemeinsames Sorgerecht - müssen ja nicht mal getrennt leben - sollte der Arzt sich die Einverständnis des anderen Elternteiles schriftlich geben lassen.

Dies umso mehr, wenn es sich um psychische bzw. psychiatrische Behandlungen handelt.

Klar das bei Notfall- und Bagatell-Behandlungen dies nicht notwendig ist. Da geh sogar ich mit meinen kleinen Enkelkindern zum Arzt, wenn sie z. B. plötzlich undefinierbares hohes Fieber haben und sie ohne Eltern bei mir sind.

Ein Arzt der das nicht tut, begibt sich doch auf’s Glatteis. Sollte bei der Behandlung was schief laufen oder der andere Sorgeberechtigte ist überhaupt nicht einverstanden, kann es durchaus Strafanzeigen geben.

Hier ein Artikel aus dem Deutschen Ärzteblatt: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=…

Dieser Artikel kann nichtbetreuenden Elternteilen helfen, den Arzt von der eventuellen Unrechtmäßigkeit seines Tuns zu überzeugen, wenn er sich nur auf den betreuenden Elternteil bezieht.

Gruß
Ingrid

3 „Gefällt mir“

hat sich die mutter strafbar gemacht, weil sie über den kopf

Natürlich nicht.

Wieso nicht? Sie hat die Mitteilungspflicht dem Kindesvater gegenüber wenn sie ohne seines Wissens Dinge des gemeinsamen Sorgerechts durchführt. Und wenn es längerfristige Dinge sind hat sie es sogar vorher mit dem Kindesvater abzustimmen (zb in welche Schule das Kind geht, ob es an der Klassenfahrt teilnehmen darf).

Oder?

LG