Meinungskundgebung

Hallo!

folgendes hypothetisches Vorhaben, bei dessen Bewertung ich Hilfe brauche:

Jemand nimmt einen Stuhl und ein Schild und setzt sich auf dem Stuhl, das Schild haltend, vor das Reichstagsgebäude. Das Schild ist weiß, 50 mal 50 cm groß und trägt in schwarzer Schrift die Aufschrift „Das Wetter ist schön.“.

Meine Frage ist nun, inwiefern das zulässig ist.
Ich habe dazu folgende Gedanken gehabt:

Eine Unzulässigkeit wegen des Demonstrationsrechts scheidet aus: Der jemand ist allein und ist somit keine Demonstration.
Als Spezialfall gibt es hier diesen Bannkreis um das Reichstagsgebäude; im Versammlungsgesetz § 16 ist aber auch nur von „oeffentlchen Versammlungen“ die Rede.

Könnte die Meinungskundgebung über das Wetter vielleicht aber mit dem Hausrecht des Reichstagsgebäudes abgewiesen werden? Wenn ja, wer nimmt das Hausrecht wahr? der Bundestagspräsident?

Oder könnte ein Platzverweis (oder ähnliches) ausgesprochen werden, weil durch den Stuhl und das Schild der Betrieb behindert werden?
Wer nicht weiß, wie es vor dem Gebäude aussieht:
Vor dem Haupteingang befinden sich mehrere Treppen und Ebenen, auf denen sich meistens eine lange Schlange von Leuten bildet, die das Gebäude besichtigen möchten. Dazu gibt es noch ein paar Sicherheitsleute und Infostände. Die Schlange zieht sich dann normalerweise bis auf einen gepflasterten Vorplatz hinab, hinter dem eine große Rasenfläche beginnt.
Wie sieht es mit folgenden Platzierungen aus:
Man setzt sich…

1.: direkt auf halber Höhe der Schlange mitten zwischen die Wartenden und behindert somit das Vorrücken der Leute.
2.: auf gleicher Höhe hin, diesmal jedoch 20 m entfernt von der Schlange.
3.: direkt vor die Glasfront des Haupteingang, aber so, dass man weder den direkten Eingang noch den Ausgang behindert.
4.: auf die Rasenfläche.

eine ergänzende Frage zum Abschluss:
Sollten keine Probleme auftauchen, wie groß dürfte die gesamte Meinungskundgebung sein? Dürfte man neben dem Stuhl auch noch einen Tisch dazu stellen? Dürfte es sich statt des Stuhls auch um einen großen Sessel handeln?

Für Verweise auf Gesetze und Bestimmungen und allgemeine Hilfe wäre ich dankbar!
Gruß
Paul

Als Student saß ich mal mit einem Beamten im Büro, der nichts anderes tat als immer wieder seine Ordner hin- und herzuschieben.
Man erklärte mir später, der sei nur eingeschränkt arbeitsfähig.

Wie man mir erzählte hatte er eines Tages auf einem Grünstreifen in der Mitte einer stark befahrenen Straße gesessen und Grashaufen gesammelt, um sich dort ein Haus zu bauen…
Von dort aus sei es dann direkt in die Psychiatrie gegangen.

Weiß nicht, ob’s stimmt. Aber Ordner ordnen konnte er gut!

Gruß!

Horst

Hi,

ich bin kein Rechtsgelehrter, würde aber vermuten, dass hier eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung öffentlicher Straßen vorläge, die vermutlich genauso behandelt werden würde wie Darbietungen von Straßenkünstler, d.h. der Solo-Demonstrant bräuchte eine Sondernutzungserlaubnis.

Gruß,

lemmy

Hallo,

vorweg - ich bin kein Jurist, daher alle Angaben ohne Gewehr.

  • die Aufschrift des Schildes „das Wetter ist schön“ stimmt in diesen Tagen schlichtweg nicht und ist somit eine Behauptung falscher Tatsachen.
  • die Verwendung eines Sessels auf dem Rasen könnte zu einer Sachbeschädigung des Rasens mit eventuellen Schadensersatzansprüchen führen
  • eine Behinderung der wartenden Leute in der Schlange, könnte unter Umständen den Tatbestand der Nötigung erfüllen (vergleiche auch http://www.ra-kassing.de/verkehr/strafre/noetigun/ue…)

anders verhält es sich, wenn es sich um einen Künstler handelt. Dann darf er (wenn er freundlich Bitte sagt!) sogar den ganzen Reichstag mit alten Plastiktüten verhüllen.

Viel Glück.

ernst gemeint…
Hallo!

Ich meine meine Frage ernst. Habe ich irgendwas falsch gemacht und es verpasst?

Gruss
Paul

Ich kann dir zwar mangels Fachwissen nicht konstruktiv helfen - aber wenn der von dir geschilderte hypothetische Fall eintreten sollte und nicht ohnenhin alle Medien darüber berichten sollten, dann schreib bitte, wie es ausgegangen ist.
Falls du noch kannst :smile:

Nein, Paul,

noch hast du nichts falsch gemacht. Aber du solltest schon wissen, dass dies hier keine Rechtsberatung ist, sondern ein Forum zum Austausch.

Wenn meine spaßigen Bemerkungen auch nicht immer jedermanns Sache sind, so erinnern sie vielleicht den einen oder anderen daran.

So, und jetzt wieder in die Kiste mit dem Ernst!

Gruß!

Horst