Hallo!
folgendes hypothetisches Vorhaben, bei dessen Bewertung ich Hilfe brauche:
Jemand nimmt einen Stuhl und ein Schild und setzt sich auf dem Stuhl, das Schild haltend, vor das Reichstagsgebäude. Das Schild ist weiß, 50 mal 50 cm groß und trägt in schwarzer Schrift die Aufschrift „Das Wetter ist schön.“.
Meine Frage ist nun, inwiefern das zulässig ist.
Ich habe dazu folgende Gedanken gehabt:
Eine Unzulässigkeit wegen des Demonstrationsrechts scheidet aus: Der jemand ist allein und ist somit keine Demonstration.
Als Spezialfall gibt es hier diesen Bannkreis um das Reichstagsgebäude; im Versammlungsgesetz § 16 ist aber auch nur von „oeffentlchen Versammlungen“ die Rede.
Könnte die Meinungskundgebung über das Wetter vielleicht aber mit dem Hausrecht des Reichstagsgebäudes abgewiesen werden? Wenn ja, wer nimmt das Hausrecht wahr? der Bundestagspräsident?
Oder könnte ein Platzverweis (oder ähnliches) ausgesprochen werden, weil durch den Stuhl und das Schild der Betrieb behindert werden?
Wer nicht weiß, wie es vor dem Gebäude aussieht:
Vor dem Haupteingang befinden sich mehrere Treppen und Ebenen, auf denen sich meistens eine lange Schlange von Leuten bildet, die das Gebäude besichtigen möchten. Dazu gibt es noch ein paar Sicherheitsleute und Infostände. Die Schlange zieht sich dann normalerweise bis auf einen gepflasterten Vorplatz hinab, hinter dem eine große Rasenfläche beginnt.
Wie sieht es mit folgenden Platzierungen aus:
Man setzt sich…
1.: direkt auf halber Höhe der Schlange mitten zwischen die Wartenden und behindert somit das Vorrücken der Leute.
2.: auf gleicher Höhe hin, diesmal jedoch 20 m entfernt von der Schlange.
3.: direkt vor die Glasfront des Haupteingang, aber so, dass man weder den direkten Eingang noch den Ausgang behindert.
4.: auf die Rasenfläche.
eine ergänzende Frage zum Abschluss:
Sollten keine Probleme auftauchen, wie groß dürfte die gesamte Meinungskundgebung sein? Dürfte man neben dem Stuhl auch noch einen Tisch dazu stellen? Dürfte es sich statt des Stuhls auch um einen großen Sessel handeln?
Für Verweise auf Gesetze und Bestimmungen und allgemeine Hilfe wäre ich dankbar!
Gruß
Paul
