Hallo zusammen,
weiß jemand, ob man einen Firmenwagen, der aus der Firma entnommen wird, mit einem Privatkaufvertrag verkaufen darf, oder muss man dem privaten Käufer eine Firmenrechnung schreiben?
In der Firma gilt Umsatzsteuerbefreiung (Kleinunternehmer)
ein Kleinunternehmen in dieser Art hat beim Wagenkauf die Umsatzsteuer bereits entrichtet. Beim Verkauf des Wagens, egal ob privat oder gewerblich kann keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, wird alsi steuerlich nicht relevant. In der Buchhaltung ist jedoch unbedingt das Anlagevermögen zu korrigieren.
weiß jemand, ob man einen Firmenwagen, der aus der Firma
entnommen wird, mit einem Privatkaufvertrag verkaufen darf,
oder muss man dem privaten Käufer eine Firmenrechnung
schreiben?
wurde das Fahrzeug gewerblich genutzt muss dies dem Käufer gegenüber angegeben werden. Zudem gelten hinsichtlich der Gewährleistung/Sachmängelhaftung unterschiedliche Regelungen (Verbrauchsgüterkauf). Insofern wäre der Verkauf eines gewerblich genutzten Fahrzeugs „von privat“ unzulässig.