Erbschaft - schwere Frage :-(

Schwester A ist schwer krank und ihre finanziellen Mittel sind begrenzt. Sie hat sich schon vor der Krankheit von Schwester B bzw. Schwager Geld geliehen (abgesichert mit der zu erwartenden Erbschaft der Mutter 95 Jahre). Nun geht es um die Aufteilung des Besitzes von Schwester A. Sie möchte einen Teil jemandem schenken damit er es verkaufen kann. Nun sagte Schwester B: wäre es nicht angemessener, daß der Schhwager diese Sachen zu bekommt, wo er doch noch Geld zu bekommen habe. Daraufhin sagte Schwester A, daß dies aus dem Erbe der Mutter zu begleichen sei. Schwester B: Aber solltest Du vor Mutter sterben, geht das Erbe ja nur durch 2 (Schwester B und C)und nicht mehr durch 3 A, B, C).

Vom gefühlsmäßigen Widerstreben mal abgesehen, würde ich gerne wissen, wie die Rechtslage in einer solchen Situation ist. Kann Schwester A in diesem Fall Ihr Erbteil zu Lebzeiten fordern bzw. angerechnet bekommen oder gibt es noch andere denkbare Szenarien?

Hallo,

ein Erbfall tritt immer erst mit dem Todesfall ein. Einen Erbteil zu Lebzeiten kann man nicht verlangen. Sollte A Kinder haben, so geht der Erbteil von A am Erbe der Mutter auf diese Kinder über, sofern ein Testament nichts anderes regelt. Diesen Kindern stünde auch ein Pflichtteil am Erbe der Mutter von A zu.

Gruß
Tina