Schenkung

Hallo,
in einer Diskussionsrunde kam die Problematik einer Schenkung zur Sprache und es lagen wie immer verschiedene Meinungen vor.
Frage: Das Kind einer Familie heiratet und es liegt eine Zugewinngemeinschaft in dieser Ehe vor. Im laufe der Ehe möchten die Eltern ihrem Kind einen größeren Geldbetrag zukommen lassen, welcher jedoch ausschließlich nur dem eigenen Kind zu Gunsten sein sollte.
Fließt nun der Geldbetrag in den gemeinsamen Zugewinn mit ein, so daß bei einer Scheidung auch der andere Ehepartner zu 50% Nutznießer sein würde, oder wird die Geldschenkung bei einer eventuellen Scheidung zu Gunsten der Beschenkten heraus gerechnet?

Für einige Beiträge danke ich vorab.

MfG - fuerte

§ 1374 II BGB sagt, dass dergleichen dem Anfangsvermögen zuzurechnen ist.

Der Zugewinn ist aber Endvermögen minus Anfangsvermögen.

Ergo: Der Ehegatte profitiert nicht davon.

Levay