Angenommen die Fa. A verkauft dem Käufer K eine Küche.
Die Fa. A schickt der Verkäufer V zunächst den Raum für die Küche abzumessen.
Anschließes bestellt V die Küche beim Hersteller und diese wird Wochen später geliefert.
Während des Aufbaus stellt man fest, dass V einen Zahlendreher hatte und z.B die Arbeitsplatte und die Schränke nicht passen und daher neu bestellt werdn müssen ( wieder lange Lieferzeit).
Welche Ansprüche (außer Nacherfüllung) könnte K gegenüber A noch geltend machen?
Evlt so ein Art „Wiedergutmachung“
Soweit ich weiß kann Schadenersatz gefordert werden, wenn dadurch ein Schaden entstanden ist.
Beispiel, die bezeichnete Küche ist in einem Restaurant, welches ohne die Küche nicht öffnen kann und somit keinen Umsatz macht.
Wenn es eine Private Küche ist wäre es zumindest möglich das auch hier einer Schadenersatzforderung nachgegeben wird, mehrere Wochen ohne Küche sind ja auch kein Spaß.