Privatvertrag

Also meine Frage Bezieht sich auf einen Privatvertrag und zwar wenn jemand einen Vertrag bekommt wo ein anderer zustimmt dem der den Vertrag bekommen hat
eine größere Summe Geld zu schenken, und auch im Vertrag zustimmt
das die Punkte, das man es Notfalls einklagen kann und das das
Widerrufsrecht von seiner Seite aus ausgeschlossen wird, unterschrieben hat.
Ist der Vertrag dann Rechtsgültig und was passiert wenn der derjenige plötzlich sagt er hätte nie unterschrieben obwohl es nachweissbar seine unterschrift ist?

vielen dank im voraus

Hallo,
wenn es wirklich um eine Schenkung geht, gilt: http://dejure.org/gesetze/BGB/518.html

Gruß
loderunner (ianal)

d.h. also das derjenige der den vertrag unterschrieben hat auch auf gut deutsch zahlen muss aber in welchen gilt sowas denn nicht?

ich welchen fällen gilt das nicht sorry hab mich verschrieben

Es ist zwar ein wenig schwierig, Deine Worte zu verstehen, aber man wollte Dir mitteilen, dass ein Schenkungsvertrag nur dann wirksam ist, wenn er notariell beurkundet ist.

Ist er das, kann man nicht behaupten, ein anderer hätte unterschrieben, denn der Notar hat ja bestätigt, dass man es selbst war.

Fehlt es aber überhaupt an der notariellen Beurkundung, ist der Schenkungsvertrag auch nicht wirksam.

und was würde passieren wenn derjenige sagt das es kein schenkungsvertrag ist sondern ein sozusagen schuldschein müsste derjenige dann zahlen oder hat er glück und muss das hätte auch notariell beurkundet werden müssen. normaler weiss müsste man ja bei sowas dann zahlen oder ist das nicht richtig

Selbst wenn (!) im Einzelfall der Schuldschein (Schuldanerkenntnis) einen Anspruch darlegt, so kann doch der Anspruch darauf zurückgefordert werden, wenn es an einem Grund dafür fehlt. Der Grund wäre wieder eine Schenkung, und die Schenkung ist wieder unwirksam.

Levay

und zählt ein video auch als zeuge anstatt eines notars ?

Beitrag des Monats!
Ja, das Video muss allerdings durch zwei Examina bewiesen haben, dass es die Befähigung zum Richteramt besitzt. Außerdem muss es eine behördliche Zulassung besitzen, dass es als Beweisvideo arbeiten darf.

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also wenn das dann ausgelegt werden würde das der eine dem anderen das schuldet müsste er nicht zahlen obwohl gültige unterschriften von beiden auf diesem schriftstück sind? und was ist mit den beiden punkten das das widerrufsrecht erlischt und das recht besteht es einzuklagen?

wie müsste man den vertrag auslegen sodass man die eigentlich alles rechte auf seiner seite hat aber ohne notar und so das sind ja kosten soll ja ein privatervertrag ziwschen zwei personen sein?