Hallo zusammen,
ist es in Deutschland gestattet, die Namen von Verurteilten zu veröffentlichen, ohne dass der Herausgeber irgendwelche zivilrechtlichen Schritte befürchten muss?
Beispiel:
eine Person wird von mehreren Männern zu Boden geschlagen und während diese sich am Boden befindet wird auf sie noch eingetreten. Die Männer werden ausfindig gemacht und gegen sie wird Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet und ein Strafverfahren eingeleitet. Die Männer werden verurteilt. Die Person denkt daran, das Urteil gegen die Männer samt deren Namen (anonym) zu veröffentlichen.
Darf die Person das oder ist das schlicht und ergreifend verboten?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Hallo dorogoj,
außer bei größtem öffentlichen Interesse dürfen keine vollständigen Namen oder Bilder von Verurteilten oder Angeklagten im Zusammenhang mit Tatanschuldigung o.Ä verbreitet werden.
Wer sich diesem wiedersetzt muss mit Schmerzensgeldforderungen rechnen. Auch mit einer Anklage wegen Rufschädigung muss gerechnet werden.
Dies hat auch durchaus seinen Grund:
Die Strafen, welche das StgB vorgibt, sollen so verwendet werden, dass der Veruteilte, bei positiver Sozialprognose, resozialisiert wird. Es soll also erreicht werden, dass diese sich wieder in die Gesellschaft eingliedern können.
Eine genaue Bekanntmachung von Straftätern, wie z.B. in den USA bei Sexualstraftätern üblich, schließt eine Resozialisierung praktisch aus.
Grüße,
Jacob