Nicht bez. Rechnung an die Eltern geben?

Hallo,

mal angenommen ein Geschäftsmann versucht folgendes:
Bei nicht bezahlten Rechnungen erforscht er Angehörige (z.B. Eltern o.ä.) der Schuldner und taucht dort persönlich auf mit der Bitte, diese sollen sich darum kümmern, dass offene Zahlungen durch den Schuldner ausgeglichen werden.
Ist so etwas erlaubt? Wenn nicht - was könnte dem Geschäftsmann passieren? Wie wäre der „offizielle“ Weg zum eintreiben von Forderungen?

Vielen Dank für Eure Meinungen

Verboten ist es jedenfalls nicht.

Was ihm passieren könnte? Dass die Rechnung verjährt, weil er Verwandte sucht und diesen die Rechnung übergibt, anstatt dem Schuldner.

Gruß!

Horst

Verboten ist das nicht? Dann könnte ich ja auch zum Nachbarn eines Schuldners gehen und erzählen, dass dieser seine Rechnungen nicht zahlt! Gibt es nicht so etwas wie einen vorgegebenen Mahnweg oder eine „Geheimhaltungspflicht“ über Geschäftssachen?

Sicher wendet man sich zuerst an den Schuldner selbst, da nur der die Zeche zahlen kann.

Wenn man allerdings sich an die Familie wendet, in der Hoffnung, dass man so den Schuldner erreicht, she ich da eigentlich kein Problem.

Und auch beim Nachbarn nachzufragen sehe ich als eine ganz normale Sache an - ob ich nun einen alten Freund suche oder einen Schuldner.

Dem Nachbarn den Grund für die Suche zu nennen ist sogar eher ehrlich. Laut dem ursprünglichen Posting wurden ja nicht etwa die finanziellen Verhältnisse in der Tageszeitung veröffentlicht, sondern lediglich versucht, den Schuldner zu finden.

Wie sollte so ein § aussehen? „Wer einen Schuldner sucht, darf nicht erwähnen, dass dieser Schulden bei ihm hat.“???

Hi,

Verboten ist das nicht?

Nein.

Dann könnte ich ja auch zum Nachbarn
eines Schuldners gehen und erzählen, dass dieser seine
Rechnungen nicht zahlt!

Vorsicht. Du darfst erzählen, daß er eine bestimmte (oder mehrere bestimmte) Rechnungen noch nicht bezahlt hat, sofern diese Tatsache nachweislich richtig ist*. Wer hingegen verbreitet, X zahle seine Rechnungen nicht (verallgemeinert) kommt schnell hiermit in Konflikt: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__186.html (und dann ist es auch egal, ob es sich um Nachbarn oder Verwandte handelt).

Gibt es nicht so etwas wie einen
vorgegebenen Mahnweg

Es gibt den Rechtsweg (Mahnverfahren und Klage), wenn ein Schuldner nicht freiwillig zahlt. Aber ich darf als Gläubiger alles machen was nicht ausdrücklich verboten ist, um den Schuldner zum „freiwilligen“ zahlen zu bewegen. Und sozialer Druck ist in manchen Fällen wesentlich erfolgversprechender als juristischer…

oder eine „Geheimhaltungspflicht“ über
Geschäftssachen?

Eine generelle Geheimhaltungspflicht gibt es nicht.

Gruß Stefan

*Meistens wird die Behauptung, X habe noch eine Rechnung zu zahlen, auch nicht geeignet sein, „denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“. Und dann muß die Behauptung noch nicht mal wahr sein.