Herr X ist vor 3 Monaten verstorben. Frau X lebte bis vor 1 Woche bei einem von 6 Kindern und ist nun auch verstorben.
Nun stellt sich heraus, dass Herr X nur Schulden hinterlassen hat. Dem Kind, bei welchem Frau X lebte, ist das bekannt und es hat das Erbe ausgeschlagen. Den anderen Kindern war das nicht bekannt und sie haben folglich auch nichts unternommen.
Nach Beratung bei einem Notar heißt es nun, die Frist sei abgelaufen und die übrigen Kinder müssten sich jetzt die Schulden teilen. Angeblich gelte keine Informationspflicht, dass Schulden vorhanden sind.
Ist das korrekt?
Vielen Dank für die Antworten.
Renchen
Hallo,
wenn man vom Erbe, egal ob positiv oder negativ, nix weiß, dann gibts keine Frist. Hat man von seinem Erbe gewußt (gibt es Schriftstücke, Gespräche und Zeugen?), so muß man die Fristen einhalten, also annehmen oder ablehnen (per notarieller Bescheinigung oder schriftlich beim Amtsgericht). Was oder wie hoch das Erbe ist wird bei der Information nicht gesagt und das ist auch rechtens. Sagt man nix, gilt das Erbe als angenommen und dies bedeutet im schlimmsten Fall eben das Erben von Schulden.
Viele Grüße
Selorius
Hallo,
es gibt evtl. doch noch eine Möglichkeit das Erbe auszuschlagen:
http://www.ndeex.de/news/1165401784.html
Also schnellstmöglich einen versierten Anwalt einschalten und prüfen lassen, ob hier eine Anfechtung wegen Irrtums möglich ist.
Gruß
Tina
Vielen Dank für die Antwort.
Gruß
Renchen