Vollstreckung erlaubt ?

Hallo,

anhand eines beispieles euer Meinung bitte :

Person A eröffnet ein Lokal, Mama und Papa freuen sich und beauftragen einen Handwerker der (z.b. die Fliesen legt). Diese wollen auch die Rechnung übernehmen.
Nachdem diese eintrifft gibts Streit zwischen den Eltern und dem Handwerker, da diese Rechnung aus Ansicht der Eltern zu Hoch ist.

Nach langer Weigerung, hatt den Handwerker nun einen Titel gegen die Eltern. Diese begleichen ihm auch 4/5 des Betrages wo Sie auch für angemessen erachten. Der Handwerker gibt sich zufrieden und geht. Aus unwissenheit lassen sich die Eltern dies nicht als Abschlusszahlung geben sonder als einfache Zahlung. Nach ca. 3 Jahren kommt nun ein schreiben ins Lokal von Person A, das eine Vollstreckung gegen seine Eltern stattfindet, jedoch auf die Adresse von Person A.

Person A stellt sich nun die frage können die bei ihm Vollstrecken obwohl der Titel auf die Eltern läuft ? Nicht vergessen die Arbeiten wurden bei Person A als Geschenk der Eltern erledigt ???

Ähm… wenn ich den Fall richtig verstanden:

Vollstrecken kann man nur gegen den, der im Titel steht. Ggf. kann eine Klausel umgeschrieben werden. Das dürfte hier wohl eher nicht der Fall sein.

Vielleicht erzählst du mal ein bisschen genauer, was denn nun in dem Schreiben drinstand. Eine „allgemeine Information, dass gegen die Eltern vollstreckt wird“???

Levay

Wie gesagt, anhand der Rechnung die Vorerst nicht bezahlt wurde hat der Gläubiger einen Titel gegen die Eltern erwirkt. Dieser will nun im Lokal des Kindes Pfänden, weil er dort die Arbeiten verrichtet hatt. Der Titel ist jedoch auf den Namen der Eltern ausgestellt.

Die Eltern hatten, nachdem der Titel erwirkt wurde dem Handwerker 4/5 bezahlt. da diese Sache aber nun 5 Jahre zurück liegt, Erhöht sich ja auch der heutige Betrag wiederum mit all den Zinsen.

Simpel gesagt, Gläubiger hat ein Titel in dem er seine Forderung gegen die Eltern des Betreibers eines Lokales gelten macht.

Es kam ein schreiben von einem Gerichtvollzieher in dem er angibt damit beauftragt zu sein im namen von blabla gegen die Eltern zu Vollstrecken. Dieses schreiben kam aber in das Lokal vom Sohn, die frage stellt sich nun kann der Gerichtvollzieher hier im Lokal des Sohnen Pfänden ?

Irgendetw3as umgeschrieben wurde nicht, es ist ein ganz normaler Titel bei nicht bezahlen einer Rechnung gegen die Eltern.

Der Sohn ist nirgens wo vermerkt, lediglich die schreiben kommen zu ihm, da der Gläubiger wohl damals diese angegeben hat. Unter dieser Adresse waren die Eltern jedoch nicht Tätig, die Briefe wurden lediglich zugestellt bzw. auch angenommen weil eben derselbe Nachname drauf steht und an die Eltern weitergereicht worden ist.

Also, mir ist die Geschichte ein Rätsel.

Ich sehe spontan keinen Grund, warum der Gerichtsvollzieher das dürfen sollte. Wenn ich mit meiner Ansicht richtig liege, sollte schleunigst Klage erhoben werden.

Ich hoffe, es äußert sich noch jemand anderes dazu, irgendwas übersehe ich vielleicht - oder du verschweigst was :smile:

Levay

Habe wirklich nichts verschwiegen.

Selbst würde ich Vermuten das der Gläubiger damals wohl ausversehen die Adresse wo er die Arbeiten verichtet hat angegeben hatt, aber natürlich auf den Namen des Auftraggebers. (Inhaber und Auftraggeber sind zwar Verwand aber nicht dieselbe Person)

Da aber der Auftraggeber die Dienstleistung vom Handwerker quasi gesponsort hat aber auch Konflikte mit ihm hat, kommen alle weiteren gute und schlechte Briefe an die Geschäftsadresse vom Sohn.

Ist doch klar das dieser die Briefe seiner Eltern animmt und diese ins Elternhaus bringt da er ja auch noch darin wohnt.