Guten Morgen !
Mich täte da mal folgendes interessieren.
Aufgrund eines Endurteils in der ersten I. Instanz des Arbeitsgerichts, geht die unterlegende Partei in die Berufung. Der Berufung wird stattgegeben, sprich die in der I. Instanz obsiegende Partei unterliegt in der Berufungsverhandlung. Aus dem Urteil geht hervor, das die Revision nicht zugelassen wird.
Meine Frage: Ist das Urteil nunmehr sofort rechtskräftig, oder wird das Urteil erst dann rechtskräftig, wenn die Frist zur Nichtzulassungsbeschwerde verstrichen ist ???
Liebste Grüße