Hallo,
Auch Hallo,
folgendes Problem:
A und B kaufen sich wärend der Ehe eine Eigentumswohnung.
Jetzt trennen sich die Beiden wollen sich aber auch aus
finanziellen Gründen bis auf Weiteres nicht scheiden lassen. B
zieht aus und beteiligt sich nach Absprache mit A nicht mehr
an der weiteren Finanzierung der Wohnung. Bis zur Trennung
wurde ca. 2/3 der Kaufsumme über die Finanzierung bezahlt.
Ein wichtiger Faktor ist, wie hoch ist der Mietwert der Immobilie und wie hoch Tilgung und Zinsen.
Partner A bewohnt ja den Anteil von Partner B mit und müsste also eine Art Mietanteil an Partner B bezahlen. Partner A zahlt aber nicht an Partner B, sondern an die Bank und zwar auch den Anteil von Partner B.
Wenn der Kredit gemeinsam aufgenommen wurde, müssen auch beide gemeinsam zahlen. Hier zahlt nur Partner A - aber dafür zahlt er keine Miete an Partner B für dessen Immobilienanteil.
Sollten die jetzigen Zahlen über Mietwert und Abzahlung ungefähr gleich sein, gibt es für die Zeit ab der Trennung erst mal kaum Probleme.
Was und ab wann kann B seinen Anteil von A einfordern. A hat
jetzt die Sorge, dass B jederzeit seinen „Anteil“ (welchen?)
einfordern kann?
Einfordern kann man normalerweise erst ab Rechtskraft der Scheidung. Ein Richter teilt kaum eine Immobilie auf, wenn die theoretische Möglichkeit besteht, dass die Ehepartner sich doch nicht scheiden lassen.
Einigen sich die Partner nicht über einen freihändigen Verkauf, kann jeder der Partner die Teilungsversteigerung beantragen.
Geteilt wird dann der Wertzuwachs, den beide gemeinsam geleistet haben.
Achtung: ich gebe jetzt meine Antwort ohne mich sehr genau mit dem Thema zu beschäftigen. Es kann noch der eine oder andere Gedankenfehler drin sein. Ohne genaue Zahlen kann man das sowieso nicht rechnen.
Wer hat welches Kapital schon vor der Ehe angespart oder gehabt oder geerbt oder geschenkt bekommen, mit der die Immobilie bezahlt wurde. Wer während der Ehe mehr verdient hat usw. spielt keine Rolle. Alles was in einer Ehe - mit gesetzlichem Güterstand - an Wert geschaffen wird, gehört beiden Partnern zu gleichen Teilen.
Man kann auch, um niemanden zu übervorteilen, eine notarielle Trennungsvereinbarung machen, wo alles genau festgelegt wird. Die Trennungsvereinbarung hat eine gewisse Ähnlichkeit mit einem umgekehrten Ehevertrag.
Danke für Eure Hinweise
Nistkasten
Gruß
Ingrid