Recht zu Schweigen

Hey Leute,

ich hab da ma ne frage…
und zwar wollt ich gern ma wissen, wo und ob ma das so genannte recht zu schweige denn findet bzw. ob das irgendwo niedergeschrieben ist!?

Bin für eure antworten dankbar

Nein, das steht so nicht im Gesetz.

In § 136 StPO wird es allerdings vorausgesetzt.

Levay

ja danke…

und steht das recht vllt noch woanders oder so?? nich unbedingt im gesetz?!

Hallo,

das „Recht zu Schweigen“ ist mir nur im Zusammenhang mit dem § 136 StPO geläufig.

Liebe Grüße

danke schön an alle die mir geholfen haben…

hat meine soweit beantwortet, dass es für die schule reicht^^

thx

Hi,

wie sieht es mit http://dejure.org/gesetze/StPO/55.html aus?
Könnte man den auch als Recht zu schweigen interpretieren?

TM

Ja, aber nur für Zeugen. Ich glaube, gemeint war das Schweigerecht des Beschuldigten. Und das wird nun mal nicht positivrechtlich normiert, steht aber in § 136 StPO drin.

Levay

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Hallo,

wäre auch der Meinung dass sich das Recht zu schweigen aus dem § 55 StPO ergibt.
„Jeder kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.“

Zudem besteht nach § 52 StPO die Möglichkeit „die Aussage“ bzw. das Zeugnis zu verweigern, wenn man sonst nahe Verwandschaft belasten würde. Als Verwandschaft / Angehörige zählen: Verlobe® des/der Beschuldigten, Ehegatte, Verwandte oder Verschwägerte in erster Linie, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert.

Gruß Schwanneck

wäre auch der Meinung dass sich das Recht zu schweigen aus dem
§ 55 StPO ergibt.

Der gilt aber wirklich nur für Zeugen, auch wenn du es nicht glauben solltest.

Levay

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Nach diesen Worten kannst du mal recherchieren.

Fazit: Der Grundsatz folgt aus dem Grundgesetz, steht dort aber nicht wörtlich drin.

Die einfach-gesetzlichen Vorschriften wie §§ 136, 55 StPO setzen das Verbot des Selbstbelastungszwangs nur voraus und stellen es nicht erst auf. Das ist so.

Levay

Hallo!

Das ist doch klar: Wenn jemand nichts vernünftiges zu einer Diskussion beizutragen hat, dann darf er gerne auch mal den Mund halten und einfach schweigen.

Grüße

Andreas

Nehme brav alles zurück! Wer den Gesetzestext richtig liest, merkt dass § 55 StPO mit den Worten „Jeder Zeuge…“ beginnt.

Vielleicht brauch ich ne Brille oder sollte mal wieder was öfter in die Bücher gucken :wink: