Hallo!
ist es richtig, dass ein dienstleistungsvertrag - wenn die dienstleistung nicht zustande kommt - nach zwei nachbesserungsversuchen nichtig ist?
im konkreten fall wurde eine telefonleitung nicht durchgeschalten. man vereinbarte einen technikertermin. niemand erschien. einen zweiten. niemand erschien.
mfg.!
ist es richtig, dass ein dienstleistungsvertrag - wenn die
dienstleistung nicht zustande kommt - nach zwei
nachbesserungsversuchen nichtig ist?
Nein.
Bei Dienstleistungsverträgen gibt es sowieso keine „Nachbesserung“, und wenn es sie gäbe, würde ihr Fehlschlagen natürlich nicht zur Nichtigkeit führen. Das wäre ja ein Ding!
im konkreten fall wurde eine telefonleitung nicht
durchgeschalten. man vereinbarte einen technikertermin.
niemand erschien. einen zweiten. niemand erschien.
Aha.
Levay
Aha.
Levay
das bedeutet ich habe kein rücktrittsrecht von dem vertrag?