'öffentliches / privates Verhalten' --> Beweise

Hallo,

Kindesmutter und -vater leben getrennt. In der Öffentlichkeit gibt sich die Kindesmutter fürsorglich, harmonisch etc. Der Kindesvater weiß aber dass die Kindesmutter - sobald die „öffentliche“ Tür zur Wohnung zu ist anders ist. Zum einen werden die Kinder manchmal behandelt dass es nicht unbedingt fürsorglich zu nennen ist (seelische Gewalt, teilweise auch körperliche - aber keine „prügeleien“) aber auch wenn der Kindesvater mit ihr telefoniert und dann Dinge gesagt werden, die nicht gerade positiv sind im Sinne der Kinder.

Wie kann der Kindesvater nachweisen (gerade was Gespräche angeht) dass die Kindesmutter hier ihre Kompetenzen verletzt bzw. nicht im Sinne der Kinder handelt (zb dass sie den Kindesvater öfters sehen möchten, auch an Feiertagen)?
Leider darf man ja keine Gespräche ohne Wissens der Aufzeichnung speichern.

LG

Jemanden das Gespräch mithören lassen und den als Zeugen benennen.

Levay

Hallo,

Wie kann der Kindesvater nachweisen (gerade was Gespräche
angeht) dass die Kindesmutter hier ihre Kompetenzen verletzt
bzw. nicht im Sinne der Kinder handelt (zb dass sie den
Kindesvater öfters sehen möchten, auch an Feiertagen)?
Leider darf man ja keine Gespräche ohne Wissens der
Aufzeichnung speichern.

Eine Möglichkeit ist Tagebuch führen, also aufschreiben, was erlebt wurde und dies bei einer gerichtlichen Anhörung oder einem Verfahren eidesstattlich versichern.

Noch eine Möglichkeit ist, die Kinder fragen. Kinder erzählen oft und gerne, was ihnen wiederfahren ist und das auch vor dem Jugendamt oder dem Gericht.

Viele Grüße

Andreas