Hallo,
es wurde ein Fachausbildungsvertrag zwischen XY und einem Institut getroffen. Nun wurde XY eine Stelle in leitender Position angeboten. XY möchte gerne vom Vertrag mit dem Institut zurücktreten, da die Stelle nicht freigehalten werden kann. Lt Vertrag ist der Rücktritt bis zu einem bestimmten Datum möglich (schon abgelaufen). Nach dem Datum, wird die gesamte Kursgebühr fällig. Ist das so rechtens ? Kann jedes Institut das so festlegen, wie es möchte ?
Herzlichen Dank