Auftraggeber behält Geld von Auftragnehmer ein

Hallo,ein Auftragnehmer hat einen Schaden auf der Baustelle verursacht,der Auftraggeber behält Geld aus Rechnungen vom Auftragnehmer ein,da er die Rechnung für die Schadensbehebung angeblich bezahlt hat.Der Auftragnehmer hat aber keine Rechnung über die Summe vom Auftragsgeber erhalten.Ist der Auftragsgeber berechtigt ohne Rechnungen an den Auftragsnehhmer das Geld einzubehalten.Danke

Hallo,

wurde der Auftragnehmer schriftlich aufgefordert, den Schaden zu übernehmen? Desweiteren sollte geprüft werden was hinsichtlich evtl. Schäden im Vertrag vereinbart wurde.
Ich gehe dabei mal davon aus, dass die Beweislage hinsichtlich des Schadensverursachers hierbei eindeutigt ist.

Liegt eine Haftpflichtversicherung vor?
Wenn ja, sollte der Auftragnehmer diese umgehend entsprechend informieren, damit diese sich entsprechend um die Angelegenheit kümmern kann.

Grundsätzlich gilt aber:
Wer einen Schaden erstattet bekommen möchte, der muss auch den Schaden beziffern können. Entweder per „Reparatur-Rechnung“ oder Gutachten.

Einfach einen Betrag von auszuzahlenden Geldern einzubehalten ist nicht rechtens.

LG

Hallo,der auftragnehmer wurde nur mündlich informiert,er erkennt den Schaden auch an,und will diesen auch seiner Haftpflicht melden aber der Auftragsgeber händigt nicht die orginalrechnungen bzw.überhaupt irgendwelche Rechnungen aus.

Hi,
wenn der Schaden noch nicht der Versicherung gemeldt wurde, muss das umgehend passieren!
Je nachdem wie lange der verursachte Schaden her ist, kann es sein, dass die Versicherung nicht mehr zahlt (Vertragsbedingungen lesen!).

Die Versicherung kümmert sich dann um alles weitere!

Aber es ist m.E. Dummheit, eine vorhandene Versicherung nicht entsprechend umgehend in Anspruch zu nehmen. Diese fordert nämlich alle Rechnungen an und begleicht dann auch den Schaden! Dafür wird sie schließlich bezahlt!
Und wenn der Auftraggeber keine Rechnung vorlegen kann, dann gibt es auch keinen nachvollziehbaren Schaden - ergo 0 Euro!

LG