Hallo,
Mal angenommen jemand bekommt einen Strafbefehl wegen mehrmaligem Schwarzfahren
45 Tagessätze a 15,- Euro lautet der Strafbefehl + Gerichtskosten = ca.660,- Euro.
Nehmen wir weiter an die Peron wurde zu keiner Zeit über ihr Einkommen oder über Ihr Vermögen befragt. Wenn man mal das Internet durchsucht so stellt man allerdings fest das die Strafe oftmals auch geringer ausfallen kann. Ganz verschieden - Hängt vom Wetter ab.
Nehmen wir an die Person hat sehr wenig Geld (deshalb musste sie ja Schwarzfahren um überhaupt zur Arbeit zu kommen) Es gibt ja hierzulande Leute die durch Anlagebetrug z.b. das Thema „Schrottimmobilie“ bettelarm wurden. Sagen wir mal das Einkommen der Person bewegt sich um die 1.200,- Eur. netto. und die laufenden Kosten sind entsprechend hoch (kredite, Inkasso…usw…).
Frage: Kann sie die Strafe vielleicht herunterhandeln oder schiesst sie sich damit vielleicht ein Eigentor weil die Strafe dann evtl. neu berechnet wird und somit vielleicht sogar noch höher ausfällt? Z.b. weil die Schrottimmobilie als Vermögen angesehen wird *LOL*
Nehmen wir weiter an: Eine Vorladung zur Anhörung bei der Polizeibehörde hat sie leider verpasst. Das Datum an dem das Schreiben aufgesetzt wurde war z.b. eine Woche vor dem Termin. Der Polizeibeamte gib nach dem nichterschienen die Sache gleich an die Staatsanwaltschaft weiter. Frage: Es ist seltsam das eine Vorladung nur 1 Woche vor dem Terminfestgesetzt wird. Gibt es da keine Fristen die eingehalten werden müssen? Die Person wäre ja hingegangen aber wenn man das Schreiben zu spät entdeckt… Ist das dann womöglich ein Grund um Einspruch zu erheben?

Aber genauso gut kann man sich ja zu der Geldstrafe verurteilen lassen und die dann einfach nicht zahlen.