Strafbefehl wegen Schwarzfahren

Hallo,

Mal angenommen jemand bekommt einen Strafbefehl wegen mehrmaligem Schwarzfahren

45 Tagessätze a 15,- Euro lautet der Strafbefehl + Gerichtskosten = ca.660,- Euro.

Nehmen wir weiter an die Peron wurde zu keiner Zeit über ihr Einkommen oder über Ihr Vermögen befragt. Wenn man mal das Internet durchsucht so stellt man allerdings fest das die Strafe oftmals auch geringer ausfallen kann. Ganz verschieden - Hängt vom Wetter ab.

Nehmen wir an die Person hat sehr wenig Geld (deshalb musste sie ja Schwarzfahren um überhaupt zur Arbeit zu kommen) Es gibt ja hierzulande Leute die durch Anlagebetrug z.b. das Thema „Schrottimmobilie“ bettelarm wurden. Sagen wir mal das Einkommen der Person bewegt sich um die 1.200,- Eur. netto. und die laufenden Kosten sind entsprechend hoch (kredite, Inkasso…usw…).

Frage: Kann sie die Strafe vielleicht herunterhandeln oder schiesst sie sich damit vielleicht ein Eigentor weil die Strafe dann evtl. neu berechnet wird und somit vielleicht sogar noch höher ausfällt? Z.b. weil die Schrottimmobilie als Vermögen angesehen wird *LOL*

Nehmen wir weiter an: Eine Vorladung zur Anhörung bei der Polizeibehörde hat sie leider verpasst. Das Datum an dem das Schreiben aufgesetzt wurde war z.b. eine Woche vor dem Termin. Der Polizeibeamte gib nach dem nichterschienen die Sache gleich an die Staatsanwaltschaft weiter. Frage: Es ist seltsam das eine Vorladung nur 1 Woche vor dem Terminfestgesetzt wird. Gibt es da keine Fristen die eingehalten werden müssen? Die Person wäre ja hingegangen aber wenn man das Schreiben zu spät entdeckt… Ist das dann womöglich ein Grund um Einspruch zu erheben?

Mal angenommen jemand bekommt einen Strafbefehl wegen
mehrmaligem Schwarzfahren

Dann sollte er sich mal überlegen, ob das fair ist, wenn andere Leute für ihn mitbezahlen.

45 Tagessätze a 15,- Euro lautet der Strafbefehl +
Gerichtskosten = ca.660,- Euro.
Nehmen wir weiter an die Peron wurde zu keiner Zeit über ihr
Einkommen oder über Ihr Vermögen befragt.

Da hat sie aber Glück gehabt. Sonst wäre der Strafbefehl wohl anders ausgefallen.

Wenn man mal das
Internet durchsucht so stellt man allerdings fest das die
Strafe oftmals auch geringer ausfallen kann. Ganz verschieden

  • Hängt vom Wetter ab.

Gehen wir doch einfach mal davon aus, dass das Strafmaß ungefähr gleich bleiben wird, also die Anzahl der Tagessätze.

Nehmen wir an die Person hat sehr wenig Geld (deshalb musste
sie ja Schwarzfahren um überhaupt zur Arbeit zu kommen)

Bitte? Wie teuer wäre denn eine Monatskarte? Ich verdiene sehr viel weniger als 1.200 Euro und fahre nie schwarz!

Es
gibt ja hierzulande Leute die durch Anlagebetrug z.b. das
Thema „Schrottimmobilie“ bettelarm wurden. Sagen wir mal das
Einkommen der Person bewegt sich um die 1.200,- Eur. netto.
und die laufenden Kosten sind entsprechend hoch (kredite,
Inkasso…usw…).

Allein die Pfändungsgrenze ist höher als mein Gehalt! Das ist doch keine Rechtfertigung für Schwarzfahrten!

Frage: Kann sie die Strafe vielleicht herunterhandeln oder
schiesst sie sich damit vielleicht ein Eigentor

Wie gesagt, ich würde mal davon ausgehen, dass die Anzahl der Tagessätze ungefähr gleich bleibt. Die HÖHE des Tagessatzes dürfte aber auf ca. 40 Euro erhöht werden. Dann sind wir schon ohne Gerichtskosten bei 1.800 Euro…

weil die
Strafe dann evtl. neu berechnet wird und somit vielleicht
sogar noch höher ausfällt? Z.b. weil die Schrottimmobilie als
Vermögen angesehen wird *LOL*

Es geht um das monatliche Einkommen. Ein Tagessatz ist ungefähr 1/30 dessen.

Nehmen wir weiter an: Eine Vorladung zur Anhörung bei der
Polizeibehörde hat sie leider verpasst. Das Datum an dem das
Schreiben aufgesetzt wurde war z.b. eine Woche vor dem Termin.
Der Polizeibeamte gib nach dem nichterschienen die Sache
gleich an die Staatsanwaltschaft weiter. Frage: Es ist seltsam
das eine Vorladung nur 1 Woche vor dem Terminfestgesetzt wird.
Gibt es da keine Fristen die eingehalten werden müssen? Die
Person wäre ja hingegangen aber wenn man das Schreiben zu spät
entdeckt… Ist das dann womöglich ein Grund um Einspruch zu
erheben?

Man braucht keinen Grund, um Einspruch zu erheben. Man kann das einfach so tun. Und dann kommt es eben zur Hauptverhandlung. Der Strafbefehl ist nur ein Friedensangebot.

Levay

PS
Der Einwand, wenig Geld zu haben, zieht nicht, weil die Höhe des Tagessatzes eben vom Einkommen abhängt. Allerdings könnte der Beschuldigte nach rechtskräftiger Entscheidung versuchen zu erreichen, dass er nix bezahlen muss und stattdessen Sozialstunden leistet oder so was. Keine Ahnung, ob es klappt, aber die Staatsanwaltchaft ist jedenfalls befugt, das zu gewähren, sie ist nämlich die Vollstreckungsbehörde.

Levay

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Sternchen ??? Off topic
Vielleicht sollte man mal die Funktion sperren, dass Fragen „besternt“ werden können. Das scheint ja langsam Überhand zu nehmen.

Hi

Nehmen wir an die Person hat sehr wenig Geld (deshalb musste
sie ja Schwarzfahren um überhaupt zur Arbeit zu kommen)

Was immer die Person versucht, um die Strafe zu mildern: Dieses „Argument“ sollte sie tunlichst vermeiden.

das eine Vorladung nur 1 Woche vor dem Terminfestgesetzt wird.
Gibt es da keine Fristen die eingehalten werden müssen? Die
Person wäre ja hingegangen aber wenn man das Schreiben zu spät
entdeckt…

Zu spät entdeckt? Was heißt das konkret? Die Post erst nach Tagen durchgesehen?

Gruß
Edith

Hallo Levay,

du hast eine Möglichkeit nicht aufgeführt: einfach nicht zahlen. :wink:

Das hätte jedenfalls einen sehr erzieherischen Wert.

Iru

http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Du kannst einem Artikel ein Sternchen vergeben, wenn er…

* dir hilft,
* dich zum Lachen bringt,
* dich zum Nachdenken bewegt,
* deinen Horizont erweitert,
* dir Argumente für die nächste Diskussion liefert,
* dir eine Antwort auf eine Frage liefert, die du dir nie gestellt hättest
* dir mit sehr treffenden Formulierungen aus der Seele spricht
* kurz: dir gefällt und ein Sternchen wert ist

Hi

du hast eine Möglichkeit nicht aufgeführt: einfach nicht
zahlen. :wink:

Knast?
Auch 45 Tage?

MfG
Lilly

Hi

* dich zum Lachen bringt,
* dir mit sehr treffenden Formulierungen aus der Seele
spricht
* kurz: dir gefällt und ein Sternchen wert ist

Warum gibt es dann im Witzebrett und Plauderbrett keine Sternchenfunktion?

Sympathiesternchen gehören in kein Fachbrett.

MfG
Lilly

dont kill the messenger
sorry, aber ich hab die Regeln nicht gemacht.
Frag www Staff

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Hallo,

45 Tagessätze a 15,- Euro lautet der Strafbefehl + Gerichtskosten = ca.660,- Euro.

? Bei mir sind 45*15 schon 675…exklusive Gerichtskosten…?

Gruß
Maja

Hallo,

ist relativ. Ich - und wie ich sehe andere auch - habe z.B. diese Frage auch besternt /t/schoenheitsreparaturen–22/4967733

Und zwar darum, weil der Fragesteller sich die Mühe machte, die FAQ zu lesen und sehr ausführlich die Fakten schilderte. Was in dem Fall FAQ:1669 enormer Aufwand ist.

Ich finde es also völlig ok, wenn das mit einem Sternchen belohnt wird. Manche freuen sich ja drüber. Es setzt positive Verstärker und der ein oder andere Fragesteller schnallt mit viel Glück vielleicht, dass vernünftig gestellte Fragen einen hohen Stellenwert genießen.

TM

Warum diese Frage hier oben ein Sternchen bekam verstehe ich auch nicht und finde es auch völlig daneben.

Da wäre auch das Problem geklärt, wie man den ÖPNV bezahlt …

Teilweise *OFF TOPIC* (sorry)

Bitte? Wie teuer wäre denn eine Monatskarte?

Sagen wir mal zwischen 60,- und 120,- Euro.

Ich verdiene sehr viel weniger als 1.200 Euro und fahre nie schwarz

Nun ja. Es freut mich für sie das sie mit dem Thema nicht vertraut sind. Wer in so einer Lage steckt ist schon froh wenn er zuhause momentan gerade Strom und Heizung hat und es noch für Lebensmittel reicht. Denn man kennt es schliesslich auch anders. Schrottimmobilien sind ja vermietet - Man wohnt für gewöhlich nicht selbst drin. Ausserdem sind diese Immobilien in relativ strukturschwachen Gebieten. Es auch würde nicht viel ändern wenn man selbst drin wohnt. Man braucht also noch selbst einen Wohnsitz und muss dort für Gewöhnlich Miete bezahlen.

In solchen Strafbefehlen ist meist ein Bogen dabei bei dem man seine laufenden Kosten z.b. Miete, Kredite…usw. angeben kann (selbstverständlich Kopien beifügen) Wenn jemand also nach Abzug aller laufenden Kosten besipielsweise 200,- bis 300,- Euro pro Monat übrig bleiben (z.b. für Lebsnmittel) ist da denkbar das die Person die Strafe evtl. noch herunterhandeln kann?

Bei Uneienbringlichkeit der Strafe würde ja eine Freiheitsstrafe folgen. Frage: Könnte die Person auch von vornherein sagen das sie lieber die Freiheitsstrafe antreten wird?

Achja: Das man irgendwie zur Arbeit kommen muss ist natürlich kein rechtlicher Grund den man nennen könnte bzw. der Schwarzfahren irgendwie rechtfertigen würde. Das wollte ich damit nicht ausdrücken (sorry wenn das so rüberkam)

Hallo,

um ehrlich zu sein: Ich würde die Strafe annehmen. Billiger wird’s nimmer. Und das Risiko einer Gerichtsverhandlung würde ich nicht eingehen. Allerdings würde ich die StA ansschreiben, die finanzielle Situation schildern und um Ratenzahlung bitten (in kleinen Raten).

Gruss

Iru

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Nun ja. Es freut mich für sie das sie mit dem Thema nicht
vertraut sind. Wer in so einer Lage steckt ist schon froh wenn
er zuhause momentan gerade Strom und Heizung hat und es noch
für Lebensmittel reicht.

Noch einmal zum Mitschreiben: Ich verdiene weniger, als „Sie“ allein schon wegen der Pfändungsfreigrenzen jeden Monat zur Verfügung haben. Und ich habe - in einer Millionenstadt - schon mit 650 Euro netto gelebt. Mir muss niemand erzählen, wie schwierig das Leben mit wenig Geld ist.

Es ist trotzdem keine Rechtfertigung für das Schwarzfahren.

In solchen Strafbefehlen ist meist ein Bogen dabei bei dem man
seine laufenden Kosten z.b. Miete, Kredite…usw. angeben
kann (selbstverständlich Kopien beifügen) Wenn jemand also
nach Abzug aller laufenden Kosten besipielsweise 200,- bis
300,- Euro pro Monat übrig bleiben (z.b. für Lebsnmittel) ist
da denkbar das die Person die Strafe evtl. noch
herunterhandeln kann?

Dann los! Ich will ja niemanden aufhalten. Ich weiß nicht, warum da Kredite drinstehen, ich weiß nur, dass ich als Richter Kredite unberücksichtigt lassen würde, weil ihnen ja ein Gegenwert gegenübersteht. So war es auch bisher in den Verhandlungen, in denen ich war.

Bei Uneienbringlichkeit der Strafe würde ja eine
Freiheitsstrafe folgen. Frage: Könnte die Person auch von
vornherein sagen das sie lieber die Freiheitsstrafe antreten
wird?

Bestimmt :smile: Aber genauso gut kann man sich ja zu der Geldstrafe verurteilen lassen und die dann einfach nicht zahlen.

Levay

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um ehrlich zu sein: Ich würde die Strafe annehmen. Billiger
wird’s nimmer. Und das Risiko einer Gerichtsverhandlung würde
ich nicht eingehen.

O.k. Danke für den Tipp. Ich könnte mir auch vorstellen das bei einer Gerichtsverhandlung evtl. eine noch höhere Strafe rauskommt.

Allerdings würde ich die StA ansschreiben,

die finanzielle Situation schildern und um Ratenzahlung bitten
(in kleinen Raten).

Ja, so 50,- Euro monatlich oder so. Die bessere Lösung erscheint mir aber in so einer Lage, Urlaub zu nehmen und dann eben die Freiheitsstrafe absitzen. Auch wenn das viele Leute überhaupt nicht nachvollziehen können und sich bei solchen Zeilen an den Kopf fassen.

…ich weiß nur, dass ich als
Richter Kredite unberücksichtigt lassen würde, weil ihnen ja
ein Gegenwert gegenübersteht. So war es auch bisher in den
Verhandlungen, in denen ich war.

Ja, das habe ich vermutet das man eben pauschal urteilt das das als „Vermögen“ zählt und den Krediten ja ein Gegenwert gegenübersteht. Off Topic: Dabei ist ja das Kennzeichnende an einer Schrottimmobilie das der Gegenwert nur einen Bruchteil vom Kaufpreis ausmacht. Der Rest sind versteckte Innenprovisionen.

Bestimmt :smile: Aber genauso gut kann man sich ja zu der Geldstrafe verurteilen lassen und die dann einfach nicht zahlen.

Meine Vermutung ist da eher es dann eben in die Vollstreckung geht. Etwas übertrieben gesagt: Dann kelbt eben erstmal ein Kukuck auf dem Bett und auf dem Schrank (wesentlich mehr ist in so einem Haushalt natürlich nicht zu holen) was dann bei der Versteigerung erstmal 100,- Euro einbringt. Wegen dem verbleibenden Betrag bekommt die Person dann regelmässig Besuch vom Gerichtsvollzieher der schaut ob es mittlerweile vielleicht doch noch Vermögen z.b. in Form von ein paar Unterhosen zu holen gibt.

O.k. Ich habe mit dem Bett und den Unterhosen, die ja m.W. nicht Pfändbar sind, etwas übertrieben :wink: Aber so in etwa stelle ich mir das als Laie das Szenario vor.