Versorgung Minderjähriger Kinder

Hallo Liebe Experten!
Ich habe eine Frage zur Versorgung von minderjährigen Kindern nach dem Tod der Eltern.
Wer entscheidet denn, zu wem die Kinder kommen und durch wen werden sie bis zur Volljährigkeit betreut? Ist das im Gesetz geregelt?
Kann man das bei Lebzeiten auch selbst bestimmen, wer in solch einem Fall für die Kinder da sein soll?

Danke für Eure Tips und Infos.

Klüdchen

Wer entscheidet denn, zu wem die Kinder kommen und durch wen
werden sie bis zur Volljährigkeit betreut? Ist das im Gesetz
geregelt?

Das entscheidet das Vormundsschaftsgericht.

Kann man das bei Lebzeiten auch selbst bestimmen, wer in solch
einem Fall für die Kinder da sein soll?

Kann man, sollte man auch, aber das Vormundsschaftsgericht ist an diese Vorgabe nicht gebunden.