Hallo zusammen,
laut BGB muss man einem Lieferanten die Chance zur Nachbesserung eines Mangels geben. Was ist aber, wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist?
Bsp (aus der Luft gegriffen): Lieferant schickt Kunde ein Kabel, welches einen versteckten Mangel (irreparabel) hat. Nachdem die Fertigung begonnen hat ist aufgefallen, dass dieser Mangel vorhanden ist. Bis jetzt sind bereits Kosten entstanden. Dürfen diese an den Lieferanten weiter gegeben werden?
PS: Man geht davon aus, dass das Kabel frei von solchen Mängeln ist. Der Mangel ist untypisch für solch ein Kabel.
Bitte um Antwort.
Danke
Dürfen diese an den Lieferanten weiter gegeben
werden?
PS: Man geht davon aus, dass das Kabel frei von solchen
Mängeln ist. Der Mangel ist untypisch für solch ein Kabel.
Bitte um Antwort.
Danke
Hi,
bin kein Jurist.
Wäre für den Kunden zwar ärgerlich, aber ich denke das Gesetz sieht nur vor, das der Schaden der gekauften Ware ersetzt wird…
…nicht der daraus entstandene Schaden.
…es sei denn, es ist grob Fahrlässig passiert, also quasi absichtlich, oder wissendlich defektes geliefert worden.
Grüße
J
Hi,
bin kein Jurist.
Wäre für den Kunden zwar ärgerlich, aber ich denke das Gesetz
sieht nur vor, das der Schaden der gekauften Ware ersetzt
wird…
…nicht der daraus entstandene Schaden.
Es geht auch um eine gekaufte Ware. Das Rohmaterial fließt ja in die Fertigung ein.
Reklamatiert wird ja auch nur die mangelhafte Ware (Kabel).
…es sei denn, es ist grob Fahrlässig passiert, also quasi
absichtlich, oder wissendlich defektes geliefert worden.
Grüße
J