Privatvertrag

wenn person a und person b eine vertrag ausmachen der ohne notar statt finden soll der darüber handelt das person a , person b einen größeren geldbetrag schenkt wie sollte der aussehen falls person a das geld später zurück fordert oder wenn er den vertrag obwohl person a ihn schon unterschrieben hat wieder zurück nehmen will? wie soltle der vertrag aussehen damit person a sozusagen keinen rückzieher machen kann?

Hallo,

Erstens:
Absätze so gestalten das man kein Augenkrebs bekommt
Groß- und Kleinschreibung beachten
Mit Punkt und Komma nicht sparen

Zweitens:
Steuern beachten
Erbfolgen beachten
bei viel Geld dennoch den Notar aufsuchen

Christian

… vielleicht ist der letzte Tip mit dem Fachmann doch der erste.

Manche sollten doch gleich jemanden aufsuchen, der etwas so schreiben kann, dass es ein Dritter versteht. Wäre bei einem Vertrag, der Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, nicht das allerschlechteste.

VG
EK

wie soltle der [schenkungs-]vertrag aussehen
damit person a sozusagen keinen rückzieher machen kann?

(Ergänzung durch mich)

Wie bereits in der Diskussion zu deinem letzten Posting erwähnt, ist das nicht möglich. Ein Schenkungsvertrag, der nicht notariell beurkundet wurde, ist nicht wirksam, bis der geschenkte Gegenstand auch tatsächlich übergeben wurde.

Es gibt also zwei Möglichkeiten:

  • die Schenkung durch die Übergabe sofort vollziehen
  • den Schenkungsvertrag notariell beurkunden

Es stellt sich die Frage, warum jetzt ein Vertrag für eine künftige Übergabe gemacht werden muss. Steht der „Schenkung“ etwa eine jetzt erbrachte Gegenleistung entgegen? Dann wäre vielleicht ein Vertrag, der diese berücksichtigt, angemessen. Das wäre dann eben keine Schenkung mehr.

Grüße,
Sebastian

wie soltle der [schenkungs-]vertrag aussehen
damit person a sozusagen keinen rückzieher machen kann?

Da fällt mir etwas Interessantes ein. Vielleicht können die Juristen (ich bin keiner) hier dazu etwas sagen:

Wäre es nicht möglich, das zukünftige Zahlungsversprechen in einen Wechsel zu fassen? Ein Wechsel, der hier und jetzt übergeben wird (-> Vollzug der Schenkung)? Oder zumindest erfolgt die Übergabe des Geldbetrags selbst dann ja sehr sicher durch die kaum anfechtbare Einbringung der Wechselschuld?

Grüße,
Sebastian

M. E. ist das genauso eine Vollziehung der Schenkung wie die Übergabe von Bargeld oder eine Überweisung auf das Konto oder oder oder … Die Frage ist nur, ob das Sinn und Zweck des Ganzen ist. Wenn die Schenkung sofort vollzogen werden soll, o. k., aber wenn nicht, muss das Schenkungsversprechen (nicht notwendig der ganze Vertrag) notariell beurkundet werden.

Levay

Hallo Levay,

meine Idee basierte auf der Annahme, dass dem sofortigen Vollzug der Geldschenkung nur die Tatsache im Wege stünde, dass der Betrag vielleicht erst in zu einem festen Zeitpunkt in der Zukunft dafür zur Verfügung steht.

Dann könnte man, wenn ich dich richtig verstehe, das Problem wohl durch die sofortige Übergabe eines auf diesen Zeitpunkt ausgestellten Wechsels lösen.

Was würde denn eigentlich ein Notar für eine Schenkungsbeurkundung verlangen?

Grüße,
Sebastian

meine Idee basierte auf der Annahme, dass dem sofortigen
Vollzug der Geldschenkung nur die Tatsache im Wege stünde,
dass der Betrag vielleicht erst in zu einem festen Zeitpunkt
in der Zukunft dafür zur Verfügung steht.

Ich kenne mich mit Wechseln leider nicht aus, darum weiß ich es auch nicht. Ich würde aber spontan sagen, dass es darauf ankommt, ob der der Schenkende noch irgendeine Möglichkeit hat, die Auszahlung des Geldes zu widerrufen oder zu verhindern. Ich nehme an, das geht beim Wechsel nicht (sonst wäre er ja sinnlos, oder?)

Dann könnte man, wenn ich dich richtig verstehe, das Problem
wohl durch die sofortige Übergabe eines auf diesen Zeitpunkt
ausgestellten Wechsels lösen.

Na, ich will da mal ganz vorsichtig sein, ich habe nix dazu nachgelesen, ich weiß es wirklich nicht. Aber plausibel klingt das für mich schon, ja.

Was würde denn eigentlich ein Notar für eine
Schenkungsbeurkundung verlangen?

Das weiß ich zwar nicht, aber ein Notar hat uns (Referendaren) mal erzählt, dass die meisten Sachen, die die machen, kaum Geld bringen (teilweise gar keines).

Levay

Ich kenne mich mit Wechseln leider nicht aus, darum weiß ich
es auch nicht. Ich würde aber spontan sagen, dass es darauf
ankommt, ob der der Schenkende noch irgendeine Möglichkeit
hat, die Auszahlung des Geldes zu widerrufen oder zu
verhindern. Ich nehme an, das geht beim Wechsel nicht (sonst
wäre er ja sinnlos, oder?)

Soweit ich weiss, hat der Schuldner beim Wechsel sehr wenig Möglichkeiten. Aber mein Wissen stammt nur aus Wikipedia et al :wink:.

Zusammengefasst: wird der Wechsel auf Vorlage nicht eingelöst, lässt man sich diese Tatsache notariell als sog. Wechselprotest beurkunden. Man kann im Mahnverfahren gegen den Schuldner vorgehen; widerspricht er, kommt es zu einem beschleunigten Urkundenprozess (Wechselprozess). Der Ursprung der Forderung ist unerheblich, da der Wechsel ein abstraktes Wertpapier ist.

Das weiß ich zwar nicht, aber ein Notar hat uns (Referendaren)
mal erzählt, dass die meisten Sachen, die die machen, kaum
Geld bringen (teilweise gar keines).

Ich habe neugierdehalber mal gegoogelt. Laut einem Treffer im Netz sind es bei z.B. einer Schenkung über 50.000 Euro 3xx Euro Gebühren all inclusive (also auch mit Beratung).

Viele Grüße,
Sebastian

wie sieht denn dann so ein wechsel vertrag aus ?

Hallo KVPohl,

im Wikipedia-Artikel zum Wechsel ( http://de.wikipedia.org/wiki/Wechsel_(Urkunde) ) ist ein Beispiel abgedruckt bzw. sind die für einen selbstgeschriebenen Wechsel unbedingt nötigen Bestandteile genannt.

Aber man kann vermutlich einiges falsch machen. Wenn der Betrag sehr hoch ist, würde sich der Ganz zum Notar wohl lohnen.

Grüße,
Sebastian

also ist die wechsel urkunde ein wertpapier die aussagt das person a , person b die summe die angeben ist zu einem bestimmten zeitpunkt zu überweissen oder zu übergeben?