Verkehrsberuhigte Zone - Polleranlage

Kann eine Gemeinde den Strassenabschnitt zur Wohnung, welche innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone (Fußgängerzone) liegt, plötzlich mit „Wegezoll“ belegen, d.h. eine gebührenpflichtige Sondergenehmigung erteilen/verlangen.
Wenn ja, ist es vom Gleichbehandlungsprinzip her nicht zwingend notwendig, dass dann alle, welche diese Strasse nutzen, auch bezahlen müssen (Anlieger, Lieferanten oder auch Besucher z.B.)?

Muss mir die Zufahrt zur Wohnung nicht gebührenfrei gewährleistet werden und wenn nein, kann ich mein KFZ dann ausserhalb der Zone gebührenpflichtig parken und die Gemeinde muss die Parkgebühren etc. tragen?
Gibt es hierzu eine Rechtsprechung?
Danke für die Hilfe.

Don

Kann eine Gemeinde den Strassenabschnitt zur Wohnung, welche
innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone (Fußgängerzone) liegt,
plötzlich mit „Wegezoll“ belegen, d.h. eine gebührenpflichtige
Sondergenehmigung erteilen/verlangen.

Hi,

nein.

Was sie aber kann, Sondergenehmigungen ausstellen damit Anlieger die Straße befahren dürfen. Und die kostet Gebühren.

Wenn ja, ist es vom Gleichbehandlungsprinzip her nicht
zwingend notwendig, dass dann alle, welche diese Strasse
nutzen, auch bezahlen müssen (Anlieger, Lieferanten oder auch
Besucher z.B.)?

Nein, denn zu diesem Zweck ist es gestattet, zu bestimmten Zeiten den Bereich zum liefern zu befahren. Steht auf den Schildern.

Muss mir die Zufahrt zur Wohnung nicht gebührenfrei
gewährleistet werden und wenn nein,

Schade das wegen dem Wort ICH der Beitrag gelöscht werden wird.

Die Zufahrt zur Wohnung ist gebührenfrei. Nur die Nutzung der Straße zu bestimmten Zeiten verboten. Es sei denn, man hat eben diese Sondergenehmigung, die Gebühren kostet.

kann ich mein KFZ dann
ausserhalb der Zone gebührenpflichtig parken und die Gemeinde
muss die Parkgebühren etc. tragen?

Nö, warum auch. Ein Auto sein Eigen nennen ist Privatvergnügen.

Gibt es hierzu eine Rechtsprechung?

Jo, suche ich jetzt aber nicht raus, wir eh gelöscht.

Q-Gruß

Danke für die Antwort.