Kann eine Gemeinde den Strassenabschnitt zur Wohnung, welche innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone (Fußgängerzone) liegt, plötzlich mit „Wegezoll“ belegen, d.h. eine gebührenpflichtige Sondergenehmigung erteilen/verlangen.
Wenn ja, ist es vom Gleichbehandlungsprinzip her nicht zwingend notwendig, dass dann alle, welche diese Strasse nutzen, auch bezahlen müssen (Anlieger, Lieferanten oder auch Besucher z.B.)?
Muss mir die Zufahrt zur Wohnung nicht gebührenfrei gewährleistet werden und wenn nein, kann ich mein KFZ dann ausserhalb der Zone gebührenpflichtig parken und die Gemeinde muss die Parkgebühren etc. tragen?
Gibt es hierzu eine Rechtsprechung?
Danke für die Hilfe.
Don