Schriftliches Angebot verbindlich oder kann Verkäu

Hallo,

folgendes Fallbeispiel:

Person A fordert bei einer Firma X ein Angebot für ein Produkt an. Firma X sendet per E-Mail ein Angebot als PDF zu. Preis ist genannt.

Person A ist einverstanden und bestätigt schriftlich per Fax die Bestellung des angebotenen Produktes. Die auf dem Angebot erwähnte First wird eingehalten. Person A erhält nie eine schriftliche Auftragsbestätigung. Jedoch die Mitteilung dass Fax angekommen ist und bearbeitet wird in formloser E-Mail.

Nach mehrere Monaten ist das Produkt noch nicht bei Person A angekommen. Auf Nachfrage teilt Firma X mit, dass das einst angebotene Produkt nicht mehr für den ursprünglichen Preis zu haben ist. Die Kosten würden jetzt ca. 50 bis 100% mehr betragen. Firma X will deswegen das Produkt nur deutlich teurer ausliefern.

Hat Firma X das Recht, plötzlich vom schriftlichen Angebot zurückzutreten und eine massive Preissteigerung vorzunehmen? Oder hat Person A das Recht, das Produkt für den ursprünglich angebotenen Preis zu bekommen?

In dem Angebot steht: „wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Produkten und unterbreiten Ihnen gerne unser folgendes UNVERBINDLICHES Angebot…“

Danke für eure Hilfe. MfG fusi

hallo,

wenn das angebot als unverbindlich bezeichnet wurde, dann hast nicht du dieses angenommen, sondern selbst ein angebot abgegeben, … das offenbar nicht angenommen worden ist.

schade für die wartezeit.

lg dev