Schätzelein,
Bitte nicht Dinge in Texte interpretieren, die ich nicht
schreibe.
Wenn ich das nicht getan hätte, würde A immer noch mit B
umziehen wollen.
Das ist richtig, war aber eher ein Schreibfehler, als ein Denkfehler, oder? Hab vorher geschrieben, dass A und B geschieden sind und ich denke aus dem Sinnzusammenhang ergibt sich, dass ich mich verschrieben habe.
A hat B dies später schriftlich mitgeteilt, nachdem
mit Anwältin und Jugendamt Rücksprache gehalten wurde.
Na und? Die Mitteilung ändert doch nichts daran, dass das
verboten ist. Man bleibt auch ein Dieb, wenn man seine Tat
vorher ankündigt. Kindesentziehung ist und bleibt strafbar,
das muss ich nichts in deinen Text hineininterpretieren.
Aha, es ist also verboten mit seinem Kind umzuziehen? Also sagen wir mal so, in diesem vollkommen konstruierten Fall sieht es so aus, dass das Kind beim A lebt. Es bestehen Besuchskontakte mit B.
Kommen wir zur Analyse des §235 StGB
Zitat> (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe Zitat> wird bestraft, wer
Zitat> 1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Zitat> Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List
A sagt Kind: Wir wollen umziehen, kommst Du mit? (Kurzform)
WO ist Drohung mit empflindlichen Übel, wo ist List, wo Gewalt?
Zitat> oder
Zitat> 2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
Zitat> den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger Zitat> entzieht oder vorenthält.
A ist Vater von Kind, also Angehöriger
Zitat> (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Zitat> Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
Zitat> 1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
Zitat> 2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht Zitat> worden ist oder es sich dorthin begeben hat.
Schubidu, A zieht innerhalb Deutschlands um. Und jetzt???
Nehmen wir an, A zieht aus finanziellen Gründen von einer Hartz IV Wohnung aufgrund Lottogewinns in seine neue 18 Zimmer Villa und will nicht, dass die Ex-Frau das vorzeitig erfährt. Die Villa ist 5 - 500 m/cm/dm/km/Lichtjahre von der bisherigen Wohnung entfernt, aber immer noch in Deutschland.
WOW erstaunlicherweise habe ich eine ganz andere Frage gestellt, ich glaube, wenn ich meine Frage (überarbeitet: ersetze das erste „B“ im dritten Absatz durch „DAS KIND“) so ansehe, dass der Inhalt der Frage das Thema Schweigepflicht war, oder? Hatte ich durch die Überschrift „Schweigepflichtverletzung“ irgendwelche Fragen in Richtung Kindesentziehung gestellt? NEIN!
Also kommen wir nochmal zu meiner Frage, anders gestellt:
Liegt in diesem Fall eine Verletzung der => Schweigepflicht DIE FRAGE NACH DER SCHWEIGEPFLICHTVERLETZUNG