Hallo,
angenommen jemand möchte eine Sache finanzieren über 4 Jahre und setzt dazu einen Bürgen ein.
Welche Sicherheit kann ein Kreditnehmer einem Bürgen bieten, so dass dieser bspw. bei Ausbleiben der monatlichen Rate (was definitiv nicht passieren würde) nicht für diese einspringen muss? Welche Möglichkeit gäbe es da?
Wenn man auf den Bürgen bei der Bank bspw. auf Grund von Aufhebung der Befristung eines Arbeitsvertrages eigentlich nicht mehr angewiesen wäre, könnte man den Bürgen dann irgendwie aus dem Vertrag „entlassen“?
Vielen Dank!
Tigerin
Welche Sicherheit kann ein Kreditnehmer einem Bürgen bieten,
Wenn der Kreditnehmer eine Sicherheit hätte, bräuchte er den Bügen ja nicht, denn die Sicherheit könnte er auch dem Kreditgeber geben.
Wenn man auf den Bürgen bei der Bank bspw. auf Grund von
Aufhebung der Befristung eines Arbeitsvertrages eigentlich
nicht mehr angewiesen wäre, könnte man den Bürgen dann
irgendwie aus dem Vertrag „entlassen“?
Wenn die Bank der Meinung ist, der Kreditnehmer sei auch ohne Bürgen kreditwürdig, wird sie den Bürgen aus der Haftung entlassen.
Obwohl Nordlicht es ja schon so treffend gesagt hat:
Welche Sicherheit kann ein Kreditnehmer einem Bürgen bieten,
so dass dieser bspw. bei Ausbleiben der monatlichen Rate (was
definitiv nicht passieren würde) nicht für diese einspringen
muss?
Keine natürlich. Dass der Bürge beim Ausfall des Schuldners einspringen muss, ist gerade der Sinn des Ganzen! Könnte man die Sache so regeln, dass der Bürge nicht einspringen muss, wäre das Institut der Bürgschaft ad absurdum geführt. Da könnte man es genauso gut lassen, eine Bürgschaft zu geben.
Levay
danke für Eure beiden Antworten. Naja so hätte ich es mir auch beantworten können, es ging ja gerade darum, was es sonst für Möglichkeiten gäbe, irgendwas untereinander gesonderter Vertrag so in der Richtung, Anspruch auf Erwerb der Sache, wenn Zahlungen vomm Kreditnehmer ausbleiben etc. Nur eben was mit Hand und Fuß.
Und das ganze bspw für jemanden, der den Bürgen nur bräuchte (evtl), um an niedrigen Zinssatz zu kommen bzw auch nicht unnötig teure Zusatzversicherungen abzuschließen (Risikoversicherg AL Versicherung und gegen Tod etc sowas) und außerdem nur für die Zeit bis der noch befristete Arbeitsvertrag auch auf dem Papier dingfest ist.
Tigerin
danke für Eure beiden Antworten. Naja so hätte ich es mir auch
beantworten können
Allerdings 
es ging ja gerade darum, was es sonst für
Möglichkeiten gäbe, irgendwas untereinander gesonderter
Vertrag so in der Richtung, Anspruch auf Erwerb der Sache,
wenn Zahlungen vomm Kreditnehmer ausbleiben etc.
Ja, dann mach das doch so. Letztlich wird damit eine Sicherheit geboten, und wie Nordlicht schon sagte: Wenn man dem Bürgen eine Sicherheit bieten kann, dann doch auch gleich dem Darlehensgeber. Aber wenn es so und anders eben nicht passt, dann mach es so. Spricht nichts gegen. Wir haben Vertragsfreiheit, ihr könnt das frei ausgestalten.
Levay