Gewährleistung oder Garantie ?

Hallo,

dies ist kein spezieller Fall, sondern eine allgemeine „Anfrage“.

Gewährleistung bedeutet doch, das der Artikel zum Zeitpunkt des Kaufes (Übergabe) einwandfrei war, oder ?

In den ersten 6 Monaten muss bei einem nicht zutreffen von Eigenschaften/Defekten der Versender/Hersteller (wer, Versender=Verkäufer oder Hersteller?) nachweisen, das die Ware doch einwandfrei war, oder ?

Danach muss es der Kunde nachweisen, oder ?

Was ist mit Garantie? Muss ein Ladengeschäft und/oder ein onlineshop Betreiber auch Garantie geben, oder muss er es nicht? Darf er z.B. sagen/schreiben, wir geben lediglich die Gewährleistung und ggf. vorhandene zusätzliche Garantie des Hersteller weiter?

Darf der Hersteller überhaupt „Garantie“ verweigern ?

Grüße
J

Hallo!

Gewährleistung bedeutet doch, das der Artikel zum Zeitpunkt
des Kaufes (Übergabe) einwandfrei war, oder ?

Ja.

In den ersten 6 Monaten muss bei einem nicht zutreffen von
Eigenschaften/Defekten der Versender/Hersteller (wer,
Versender=Verkäufer oder Hersteller?) nachweisen, das die Ware
doch einwandfrei war, oder ?

Ja.

Danach muss es der Kunde nachweisen, oder ?

Ja.

Was ist mit Garantie? Muss ein Ladengeschäft und/oder ein
onlineshop Betreiber auch Garantie geben, oder muss er es
nicht?

Es ist allgemein üblich. Aber kein Muss.

Darf er z.B. sagen/schreiben, wir geben lediglich die

Gewährleistung und ggf. vorhandene zusätzliche Garantie des
Hersteller weiter?

Ja.

Darf der Hersteller überhaupt „Garantie“ verweigern ?

Ja.

Habe ich jedenfalls mehrfach so gelesen.

Grüße

Andreas

Hallo JohnnyB,
ich stimme Andreas zu: Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, so wie du es geschrieben hast. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Gruß
Pontius

Hallo,

In den ersten 6 Monaten muss bei einem nicht zutreffen von
Eigenschaften/Defekten der Versender/Hersteller (wer,
Versender=Verkäufer oder Hersteller?) nachweisen, das die Ware
doch einwandfrei war, oder ?

Ja.

Nein. Die Beweislastumkehr von §476 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html) bezieht sich nur auf den Zeitpunkt des Mangels. Und weiter wird dort eingeschränkt: „es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.“

Was ist mit Garantie? Muss ein Ladengeschäft und/oder ein
onlineshop Betreiber auch Garantie geben, oder muss er es
nicht?

Es ist allgemein üblich. Aber kein Muss.

Es ist allgemein üblich, dass das ein Hersteller macht. Es ist unüblich, dass das ein Ladengeschäft übernimmt.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Die Garantie ist eine
freiwillige Leistung des Herstellers.

…die aber Teil des Kaufvertrags wird und auf die man deshalb ggf. auch Anspruch erheben kann.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo!

Das ist mal wieder deine übliche Haarspalterei.

Grüße

Andreas

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Hallo,

Das ist mal wieder deine übliche Haarspalterei.

ist es überhaupt nicht. Es ist ein gravierender Unterschied

1.) Ob ein Sachmangel für einen Defekt ursächlich ist

oder

2.) Ob ein Sachmangel bei Übergabe bestand.

Leitsatz des BGH:

Macht der Käufer Rechte gemäß § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen. § 476 BGB enthält insoweit für den Verbrauchsgüterkauf keine Beweislastumkehr. Die Bestimmung setzt einen binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und begründet eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, daß dieser Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

Merke: Nicht jeder Defekt, der innerhalb der Verjährungsfrist auftritt ist automatisch ein Sachmangel.

Gruß

S.J.

1 „Gefällt mir“

ist das zulässig?
Hallo,

hmm…ich glaube ich habe es nicht ganz kapiert.

Also ich habe mal im Netz folgenden Auszug einer AGB gefunden, worüber ich mich gewundert habe. Ist sowas zulässig?

=>

Gewährleistung.
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das bedeutet, das wir die Gewährleistungen der Hersteller, bzw. unserer Großhändler übernehmen, und an Sie als Kunde weiter reichen. Wenn der Hersteller und/oder Großhändler für die angebotene Sache zusätzlich eine Garantie anbietet, so geben wir diese auch an den Kunden weiter. Gewährleistungen und Garantiefälle werden also in aller Regel von den jeweiligen Herstellern und/oder Großhändlern, von denen die hier angebotenen Waren bezogen wurden, geregelt.


Grüße
J

Hallo,

Was ist mit Garantie? Muss ein Ladengeschäft und/oder ein
onlineshop Betreiber auch Garantie geben, oder muss er es
nicht?

Es ist allgemein üblich. Aber kein Muss.

wird vielleicht subjektiv so wahrgenommen, weil der Verbraucher Gewährleistung und Garantie nicht auseinanderhalten kann und sowieso meint, er hat auf alles 2 Jahre „Garantie“.

Zumindest bei Fahrzeugen sollte man davon ausgehen, dass die Hersteller eine umfangreiche Garantie geben. Aber Fehlanzeige. Kein deutscher Hersteller hat 2003 eine echte Garantie auf das Fahrzeug gegeben. Zum Nachlesen:

http://www.autobild.de/artikel/neuwagen-im-vergleich…

Erst nach heftigen Protesten und massivem Wettbewerbsdruck aus dem Ausland, gingen die deutschen Hersteller wieder dazu über eine Garantie zu geben:

http://www.tagesspiegel.de/magazin/mobil/;art363,235…

Bei BMW gibt es bis heute nur Gewährleistung. Da bekommt der Slogan „Freude am Fahren“ doch gleich einen bitteren Beigeschmack. Ich wette aber, dass 99% aller BMW Besitzer der festen Meinung sind, zwei Jahre Garantie zu haben (so wie 99% aller Verbraucher der Meinung sind, auf alles 2 Jahre Garantie zu haben).

Aber auch in vielen anderen Bereichen ist eine Garantie eher unüblich. Viele Hersteller, die vor der Schuldrechtreform noch großzügige Garantien gegeben haben, sind mehr und mehr davon abgerückt.

Zudem muss man stets zwischen einer Haltbarkeits- und Beschaffenheitsgarantie (BGB § 443) unterscheiden. Letztere unterscheidet sich nicht wesentlich von der Gewährleistung.

Gruß

S.J.

Hallo!

Wir reden offenbar aneinander vorbei.

Merke: Nicht jeder Defekt, der innerhalb der Verjährungsfrist
auftritt ist automatisch ein Sachmangel.

Natürlich nicht.

Aber ich glaube nicht, dass der Anfangsposter diesen Sonderfall gemeint hat.

Grüße

Andreas

Nein: Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Hallo,

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

zulässig.

Das bedeutet, das wir die Gewährleistungen der Hersteller,
bzw. unserer Großhändler übernehmen, und an Sie als Kunde

die Gewährleistungsansprüche des Verkäufers an seinen Lieferanten sind für den Käufer irrelevant. IdR. sind diese eingeschränkt. M.E. ist diese Formulierung daher nicht zulässig, da sie eine Benachteiligung des Käufers bedeuten könnte.

weiter reichen. Wenn der Hersteller und/oder Großhändler für
die angebotene Sache zusätzlich eine Garantie anbietet, so
geben wir diese auch an den Kunden weiter. Gewährleistungen
und Garantiefälle werden also in aller Regel von den
jeweiligen Herstellern und/oder Großhändlern, von denen die
hier angebotenen Waren bezogen wurden, geregelt.

Bezgl. der Garantie zulässig. Anspruchsgegner aus der Gewährleistung ist aber der Verkäufer. Den Käufer an Dritte zu verweisen ist unzulässig.

Fazit: Der Verfasser dieser AGB hat keine Ahnung vom Schuldrecht und versucht bewusst oder unbewusst geltendes Recht zu umgehen. AGB mit diesem Inhalt dürften unzulässig und somit unwirksam sein (BGB § 309, 8b, aa).

Gruß

S.J.

Fazit: Der Verfasser dieser AGB hat keine Ahnung vom
Schuldrecht und versucht bewusst oder unbewusst geltendes
Recht zu umgehen. AGB mit diesem Inhalt dürften unzulässig und
somit unwirksam sein (BGB § 309, 8b, aa).

Gruß

S.J.

Hi,

das sehe ich irgendwie auch so, aber andererseits, ich weiss nicht ob du oder jemand anders das gesagt hat; Garantie ist KEINE Pflicht. Somit dürfte obige Formulierung doch nicht so falsch sein, oder ? Oder müsste da nur ein Hinweis rein, das der Kunde sich an den Verkäufer zu wenden hat, und dieser sich um alles weitere kümmert ?

Grüße
J

M. E. muss man sich keine Gedanken um diese Klausel machen.

Entweder ist sie wirkungslos, dann spielt sie keine Rolle.

Oder sie ist wirksam, weil sie die Käuferrechte nicht einschränkt, dann spielt sie auch keine Rolle.

Offensichtlich ist, dass die Klausel von jemandem verfasst wurde, der keine Ahnung hat. Denn es wird ja nicht einfach nur eine Gewährleistung weitergegeben, sondern es muss eigene Gewähr geleistet werden. Aber was soll’s…

Levay

Offensichtlich ist, dass die Klausel von jemandem verfasst
wurde, der keine Ahnung hat. Denn es wird ja nicht einfach nur
eine Gewährleistung weitergegeben, sondern es muss eigene
Gewähr geleistet werden. Aber was soll’s…

Levay

Hallo Levay,

aber was bedeutet das, es muss eine „Gewähr“ gegeben werden?

Also nochmal; muss der Verkäufer, der z.B. mit Waren handelt nun eine „Garantie“ geben (z.B. 24 Mon.) auch wenn der Hersteller, der den Verkäufer mit Ware versorgt sagt; wir geben keine Garantie, und das müssen wir auch nicht. Wir geben nur Gewährleistung.

Also wie schon gesagt, ich finde diesen AGB Auszug, den ich da zitiert habe ja auch merkwürdig, aber als Laie muss ich sagen, so „komisch“ ist der doch auch nicht oder ??? Es sei denn, der Verkäufer MUSS Garantie geben an seine Kunde, und nicht nur Gewährleistung.

Grüße
J

Hallo,

das sehe ich irgendwie auch so, aber andererseits, ich weiss
nicht ob du oder jemand anders das gesagt hat; Garantie ist
KEINE Pflicht. Somit dürfte obige Formulierung doch nicht so
falsch sein, oder ? Oder müsste da nur ein Hinweis rein, das
der Kunde sich an den Verkäufer zu wenden hat, und dieser sich
um alles weitere kümmert ?

zur Garantie ist niemand verpflichtet. Wohl aber zu Gewährleistung, denn diese ergibt sich aus BGB 433, wo es heißt: „[…]Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.“

BGB § 309 sagt: "Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam[…] eine Bestimmung, durch die bei Verträgen über Lieferungen neu hergestellter Sachen und über Werkleistungen
aa) (Ausschluss und Verweisung auf Dritte) die Ansprüche gegen den Verwender wegen eines Mangels insgesamt oder bezüglich einzelner Teile ausgeschlossen, auf die Einräumung von Ansprüchen gegen Dritte beschränkt oder von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme Dritter abhängig gemacht werden.

In den zitierten AGB macht der VK die Gewährleistungsansprüche des Kunden aber von seinen eigenen Ansprüchen gegen seinen Lieferanten abhängig. Das ist zu Recht unzulässig, denn

a.) Was hat der Käufer mit dem Vertrag zwischen seinem Verkäufer und dessen Lieferanten zu tun

b.) Liegt dem Kaufvertrag zwischen seinem Verkäufer und dessen Lieferanten in der Regel anderes Recht zugrunde, da bei Verträgen zwischen Unternehmern anderes Recht zur Anwendung kommen kann.

Durch eine solche Klausel in den AGB macht der Verkäufer seine ggf. bestehenden Probleme zum Problem des Käufers. Und genau das ist unzulässig. Spinnt man die Geschichte nämlich weiter, macht der Vorlieferant Ansprüche vom Importeur, dieser diese dann vom Hersteller in Fernost abhängig usw. usw.

Ich hoffe es gut erklärt zu haben.

Gruß

S.J.

Hallo,

Aber ich glaube nicht, dass der Anfangsposter diesen
Sonderfall gemeint hat.

ich auch nicht. Die Antwort bezog sich auf deinen Vorwurf der Haarspalterei.

Gruß

S.J.

Ich hoffe es gut erklärt zu haben.

Gruß

S.J.

Hi,

danke. Du hast es sicher gut erklärt, aber ich bin mir trotzdem noch nicht sicher…

Also nochmal, bei neuen Artikeln, oder von mir aus auch bei gebrauchten mit einer zeitlichen Einschränkung, aber es geht ja in erster Linie um neue Sachen; Garantie muss ein Verkäufer nicht geben, richtig ?

Gewährleistung ja, richtig ?

Also, wenn der Verkäufer keine Garantie seinen Endkunden gegenüber geben muss, wohl aber Gewährleistung, und genau diese Gewährleistung von seinem Großhändler bekommt (aber eben von dem keine Garantie) warum darf er (der Verkäufer) das dann nicht in seine AGB schreiben???

Kapier ich nicht.

Grüße
J

Hi Pontius,

aber ich hab noch nicht kapiert, was genau das in der Praxis bedeutet.

Wenn der Verkäufer seinem Endkunden gegen über (B2C) keine Garantie geben muss, und der Hersteller/Impoteur/Großhändler vielleicht auch keine Garantie gibt, was passiert dann, wenn die Sache kaputt geht ???

Ich hab im Moment echt große Probleme, Garantie und Gewährleistung auseiander zu halten.

Grüße
J

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Loderunner,

das hab ich auch nicht kapiert.

Garantie ist freiwillig, aber wieso wird sie TEil des KV???

Wenn der Verkäufer aber keine G geben will, wird die G dann auch Teil des KV???

Verwirrend.

Grüße
J

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Garantie ist freiwillig, aber wieso wird sie TEil des KV???

Garantie muss man keine geben. Aber wenn das der Garantiegeber macht (als Verkaufsargument) wird die Garantie ein Teil des Kaufvertrags, der Käufer erwirbt zusammen mit dem gekauften Artikel einen Anspruch auf die versprochenen Leistungen.
Also anders ausgedrückt: vor dem Kauf ist die Garantie freiwillig, danach natürlich nicht mehr.

Wenn der Verkäufer aber keine G geben will, wird die G dann
auch Teil des KV???

Ich weiß nicht, warum das der Verkäufer so machen möchte, aber natürlich geht das - wenn der Käufer auch unter diesen Umständen kaufen will. Man sollte diese Regelung dann aber auch schriftlich festhalten, sonst gibt es mit ziemlicher Sicherheit später Beweisprobleme.
Gruß
loderunner (ianal)