Wie verhält es sich in Deutschland, wenn eine zivilrechtliche Forderung vor Gericht geht und dort zwar so abgewiesen wird, jedoch teilweise oder aufgrund anderer Umstände dann doch anerkannt wird?
Beispiel: A will Geld, B sagt: Nein, Artikel hatte einen Defekt.
Der Anwalt von A behauptet dieser Defekt sei vernachlässigbar, es müsse voll bezahlt werden und geht vor Gericht. Dort wird geurteilt, der Defekt sei NICHT vernachlässigbar, aber da es der Käufer nicht (mehr) beweisen kann wird der Forderung trotzdem stattgegeben oder trotz des Defektes sei ein Teil zu bezahlen, da der Artikel nicht völlig unbrauchbar war.
Muss der Beklagte dann auch die Prozess- und Anwaltskosten des Klägers tragen, wenn vorher nie ein Beweis oder eine Teilzahlung gefordert wurde, sondern immer nur die vollständige Unerheblichkeit des Defekts behauptet wurde?
Oder kann das so gar nicht vorkommen?
Gibt es einen Fachbegriff für diesen Sachverhalt?
Vielen Dank und Grüße,
Ambi
Eigentlich ist es ganz einfach:
Wer vor Gericht verliert, trägt - meistens - die Kosten. Der Käufer hat hier nicht den Mangel offenbar nicht beweisen können, also hat er verloren, also trägt er die Kosten. Welche Argumente da vorher getauscht wurden, was erheblich ist oder bewiesen, oder wer beweisfällig blieb, spielt überhaupt keine Rolle.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/91.html
Levay
Danke soweit.
Heißt das man kann im Prinzip mit irgendeiner Forderung konfrontiert und verklagt werden, deren Begründung rechtlich nicht haltbar ist, wenn dann aber irgendein anderer Grund auftaucht und man verliert muss man trotzdem die Kosten tragen. Oder muss bei einer Klage auch angegeben werden auf welcher Grundlage sie geschieht?
Nochmal zum Beispiel: Verkäufer sagt Defekt ist nach §§xyz unerheblich. Käufer ist sich sicher, dass dieser Paragraph darauf nicht anwendbar ist, wird verklagt und vor Gericht heißt es, „Es stimmt, §§xyz ist nicht anwendbar, aber §§abc“, obwohl von dem im Mahnverfahren nie die Rede war?
Die ausgetauschten Argumente, namentlich die außergerichtlich ausgetauschten, spielen keine Rolle. Das Gericht prüft den Sachverhalt, wie er von den Parteien vorgegeben wird, es ist aber nicht an bestimmte Ansichten, zumal Rechtsansichten, gebunden.
Levay