Haftungsbetrag beim Einschreiben per Post

Von: , Frage gestellt am Fr, 23. Jan 2009

Ein russischer Pass wurde per Einschreiben mit Einschreiben Rückschein versendet. Dann vorlor die Post den Brief. Laut AGB Post haften sie nur mit 25.00 € aber die Gebühr für einen neuen Pass Beträgt 135.00 €.
Bin aus der AGB der Post nicht schlau geworden.

Besteht die Möglichkeit diese Gebühr einzuvordern?
wenn JA, wie ist da die Vorgehensweise.

Danke für die Mühe

MFG
Hollogram

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 45 Minuten 0 hilfreich
    Re: Haftungsbetrag beim Einschreiben per Post

    Hallo,

    bei Einschreiben ist die Erstattungsgebühr 25 Euro. Egal ob ein Wert von mehreren 100 Euro drin ist oder ein weißes Blatt Papier für nicht mal einen Cent.

    Geld beim Briefversand bekommt man, wenn man es ausreichend versichert per Wertbrief versendet. Allerdings sollen angeblich gerade diese häufig verschwinden.

    Evtl. in einem größeren Paket per privaten Paketdienst verschicken - vor allen Dingen, wenn es von oder nach Russland gehen soll.

    Gruß
    Ingrid

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Haftungsbetrag beim Einschreiben per Post

      Hallo, bei Einschreiben ist die Erstattungsgebühr 25 Euro. Egal ob
      ein Wert von mehreren 100 Euro drin ist oder ein weißes Blatt
      Papier für nicht mal einen Cent.
      das ist falsch. Die Haftung für Verlust und Beschädigung beträgt max. 25 EUR. Ist der Schaden größer, ist es Pech, ist der Schaden kleiner, wird auch nur der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Bei einm Blatt Papier dürfte das kleiner 1 Cent sein.

      Gruß

      S.J.

      • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Haftungsbetrag beim Einschreiben per Post

        Mag auf dem Papier so sein, ist aber in der Realität anders. Da wird eigentlich lieber überwiesen, was überwiesen werden muss, als sich mit den Einzelheiten auseinanderzusetzen.

        Pässe aus Russland könnten da schon echt die Mittagspause verderben, wenn man nicht einfach 25,- € losschicken könnte.

        Klingt merkwürdig, ist aber so.

        ;-)

        Horst

        • Antwort von nach 17 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Haftungsbetrag beim Einschreiben per Post

          Mag auf dem Papier so sein, ist aber in der Realität anders.
          In einem Forum, in dem es um Rechtsfragen geht, sind Behauptungen, die inhaltlich schlichtweg nicht der geltenden Rechtslage entsprechen, m.E. aber völlig unangebracht.

          Gruß

          S.J.

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Haftungsbetrag beim Einschreiben per Post

        Danke Steve,

        werde in Zukunft keine Pässe im Inland per Einschreiben verschicken.

        Mache dies evt. mit einem Paketdienst oder nehme die Strapazen auf mich, 3 mal zum Konsulat nach Stuttgart zu fahren
        (einfache Stecke 300 Km) um einen Pass zu beantragen.

        Werde aber trotzem mal, mit einem netten Brief auf die Kullanz und das Gewissen der Post appelieren, vielleicht erstatten Sie mir einen größeren Betrag als die 25.00 EUR.

        Mit Freundlichen Grüßen
        Hollogram

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