Haftungsbetrag beim Einschreiben per Post
Von: , Frage gestellt am Fr, 23. Jan 2009
Ein russischer Pass wurde per Einschreiben mit Einschreiben Rückschein versendet. Dann vorlor die Post den Brief. Laut AGB Post haften sie nur mit 25.00 € aber die Gebühr für einen neuen Pass Beträgt 135.00 €.
Bin aus der AGB der Post nicht schlau geworden.
Besteht die Möglichkeit diese Gebühr einzuvordern?
wenn JA, wie ist da die Vorgehensweise.
Danke für die Mühe
MFG
Hollogram
