Formulierungen für Privat Darlehensvertrag Kredit

Moin *!

aktuell wird versucht verschiedene private Darlehensverträge zu verschriftlichen, damit es dann auch durch unterschreiben bestätigt werden kann.

ich erhoffe mir Kritiken und/oder Hinweise zum momentanen Formulierungsstand.

und hier folgt der bisherige Text:

Darlehensvertrag
Ort, Datum

Es wird ein Darlehensvertrag geschlossen zwischen
dem Darlehensgeber Gustav Gans (22.11.1999, STRASSE HAUSNUMMER, PLZ ORT)
und dem Darlehensnehmer NehmerNAME (GEBDATUM, wohnhaft in STRASSE HAUSNUMMER, PLZ ORT, gemeldet in/bei NAME, STRASSE, ORT, ausgewiesen durch Personalausweis oder Reisepass, Kopie liegt diesem Vertrag bei)
über die Bereitstellung eines Kapitalbetrages in Höhe von nominal BETRAG_X Euro.

Der Betrag dieser Vertragssumme (BETRAG_X Euro) wird ab dem 23.01.2009 mit dem Zinssatz in Höhe von nominal 20% pro Jahr verzinst. Die Verzinsung erfolgt Tag-genau.

Regelmäßige Ratenzahlung:
Die Rückzahlung erfolgt durch wöchentlich oder monatlich zu leistende Ratenzahlung.
Wenn monatlich, dann je angefangene 1.000e Darlehenssumme: 20e monatliche Rate.
Wenn wöchentlich, dann je angefangene 1.000e Darlehenssumme: 5e wöchentliche Rate.
Der Darlehensgeber hat das Recht bei insgesamt drei ausgebliebenen Ratenzahlungen den Darlehensvertrag sofort zu kündigen.
Als Sicherheiten werden vom Darlehensnehmer dem Darlehensgeber folgende eingeräumt:

Als Bürge über die gesamte Vertragssumme inkl. Zins und Zinseszins wird die folgende Person benannt, welche mit seinem eigenen Kapital in voller Höhe komplett für den Darlehensnehmer einsteht:

(GEBDATUM, wohnhaft in STRASSE HAUSNUMMER, PLZ ORT, gemeldet in/bei NAME, STRASSE, ORT, ausgewiesen durch Personalausweis oder Reisepass, Kopie liegt diesem Vertrag bei)

Außerdem werden zusätzliche Rückzahlungen erwartet, die der Darlehensnehmer sowohl von der Betragshöhe, wie auch vom Zeitpunkt her frei wählen darf.

Für jede einzeln zwischenzeitlich geleistete Ratenzahlung und jeden einzelnen zwischenzeitlich geleisteten Rückzahlungsbetrag gilt:
Sobald die Transaktion des Rückzahlungsbetrages erfolgreich abgeschlossen ist, gilt für die Wertstellung des Rückzahlungsbetrages das Datum der Wertstellung auf meinem Konto.

Der Gesamtbetrag besteht aus dem zur Verfügung gestellten Kapital (BETRAG_X Euro) zuzüglich Zins und Zinseszins abzüglich der bereits geleisteten Rückzahlungsbeträge.

Der jeweils aktuelle Gesamtbetrag wird Tag-genau verzinst.

Falls der aktuelle Gesamtbetrag auf mindestens das fünffache der ursprünglichen Vertragssumme (min. 3x BETRAG_X Euro) angewachsen sein sollte, muss sofort eine Tilgung erfolgen, auf das dann nur noch ein restlicher Gesamtbetrag aussteht von maximal vierfacher ursprünglicher Vertragssumme (max. 2x BETRAG_X Euro).

Der Vertrag endet mit der vollständigen Tilgung welche spätestens am 31.12.2014 erfolgt sein muss.

Wenn Teilaussagen, Aussagen oder komplette Bereiche unwirksam, nichtig oder ähnliches sind, dann werden diese Teile durch rechtswirksame Aussagen ersetzt, die dem ursprünglich vom Darlehensgeber gemeinten noch am dichtesten kommen.

Es gelten weiterhin die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.

Kontoverbindung von Gustav Gans:
Inhaber Gustav Gans
Kontonummer 0815-007
Institut Bank von Entenhausen
BLZ 1234567

Unterschriften:

Darlehnensgeber Gustav Gans

Darlehensnehmer

Bürger für den Darlehensnehmer

Ende des Darlehensvertrages.

Auch Moin !

da ich kein Jurist bin, möchte ich mich zum Text des Vertrages nicht äußern. Worüber ich sofort gestolpert bin, ist der Zinssatz des Darlehens. Sollten die 20 % ernst gemeint sein, könnte das ganze Werk sittenwidrig, wegen Wuchers, sein.

Gruß

Nordlicht

Wer setzt denn solche Verträge auf?

Das ist ja ein ziemliches Wirrwarr und durcheinander und lädt zu Streitigkeiten und Auslegungsfragen nur so ein. Der Sinn, Rechtsklarheit zu schaffen, wird jedenfalls vollständig verfehlt.

Im Übrigen stimme ich Nordlicht zu, dieser Vertrag dürfte nach § 138 II oder I BGB nichtig sein. Lustige Konsequenz nach Auszahlung der Darlehensvaluta: Der Darlehensnehmer muss das Geld nur so zurückzahlen, wie es im Vertrag vorgesehen war, schuldet aber keinerlei Zinsen.

Levay

Sollten die 20 % ernst gemeint sein,
könnte das ganze Werk sittenwidrig, wegen Wuchers, sein.

ja, ich verstehe den einwand.
andererseits hab’ nicht ich mir die höhe ausgedacht, sondern die deutsche bank 24.
bei der deutschen bank 24 muss man nämlich 19,5% zinsen für den geduldeten überziehungskredit bezahlen.
und wenn ich 0,5% zinsen nehme, dann empfinde ich das nicht als wucher.

liege ich damit womöglich falsch?

Wer setzt denn solche Verträge auf?

das war ich selbst.

Das ist ja ein ziemliches Wirrwarr und durcheinander und lädt
zu Streitigkeiten und Auslegungsfragen nur so ein.
Der Sinn, Rechtsklarheit zu schaffen, wird jedenfalls vollständig
verfehlt.

hmm.
ich hatte mir schon recht viel mühe gegeben die formulierungen klar und präzise zu fassen.
danke für die ehrlichen worte.

Im Übrigen stimme ich Nordlicht zu, dieser Vertrag dürfte nach
§ 138 II oder I BGB nichtig sein. Lustige Konsequenz nach
Auszahlung der Darlehensvaluta: Der Darlehensnehmer muss das
Geld nur so zurückzahlen, wie es im Vertrag vorgesehen war,
schuldet aber keinerlei Zinsen.

also…
direkt lustig finde ich das nicht.
gibt es eine idee, wie man um so einen untragbaren verlust herumkommen könnte?
beispielsweise die 20% zinsen klarer aufteilen in 19,5% Deutsche Bank 24 und 0,5% Aufschlag?

ich hatte mir schon recht viel mühe gegeben die formulierungen
klar und präzise zu fassen.
danke für die ehrlichen worte.

Bitte, bitte. Es ist auch wirklich nicht böse gemeint. Aber meines Erachtens muss man einfache Sachen auch ganz einfach formulieren, und sobald es kompliziert wird, braucht man eh einen Spezialisten. Es erwartet ja niemand von dir, dass du Verträge so gestalten kannst, wie ein Anwalt das könnte. Jeder hat sein Spezialgebiet.

gibt es eine idee, wie man um so einen untragbaren verlust
herumkommen könnte?

Ja, man kann darauf verzichten, Wucherzinsen zu nehmen!

beispielsweise die 20% zinsen klarer aufteilen in 19,5%
Deutsche Bank 24 und 0,5% Aufschlag?

Das wird nicht helfen. Die Formulierung macht’s nicht. Es handelt sich nun mal um Zinsen, und diese Zinsen sind deutlichst überhöht.

Levay

Bitte, bitte.
Es ist auch wirklich nicht böse gemeint.
Aber meines Erachtens muss man einfache Sachen auch ganz einfach
formulieren, und sobald es kompliziert wird, braucht man eh
einen Spezialisten. Es erwartet ja niemand von dir, dass du
Verträge so gestalten kannst, wie ein Anwalt das könnte. Jeder
hat sein Spezialgebiet.

ich stelle es mir halt nicht so kompliziert vor.
ich finde die bisherigen formulierungen deutlich und klar.
mit welchen bist du denn nicht einverstanden?
oder hat dir die reihenfolge nicht zugesagt?
habe es ja hier genau deshalb absichtlich zur diskussion gestellt.

gibt es eine idee, wie man um so einen untragbaren verlust
herumkommen könnte?

Ja, man kann darauf verzichten, Wucherzinsen zu nehmen!

was mich zu der frage brachte: was ist eingentlich genau wucher?
in der wikipedia fand ich dazu:
„Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation des Vertragspartners.“
[http://de.wikipedia.org/wiki/Wucher ]

zudem fand ich dann noch die Voraussetzungen:
„Auf objektiver Seite müssen Leistung und Gegenleistung in einem „auffälligen Missverhältnis“ zueinander stehen.
Ob diese Bedingung erfüllt ist, ist einer umfassenden Würdigung des Einzelfalls zu entnehmen.
Ein solches Missverhältnis liegt aber meist vor, wenn der Wert der Leistung das Doppelte der Gegenleistung übersteigt.
Es ist der Marktwert bei Abschluss des Rechtsgeschäfts zugrunde zu legen.“
[http://de.wikipedia.org/wiki/Wucher#Voraussetzungen ]

beispielsweise die 20% zinsen klarer aufteilen in 19,5%
Deutsche Bank 24 und 0,5% Aufschlag?

Das wird nicht helfen. Die Formulierung macht’s nicht. Es
handelt sich nun mal um Zinsen, und diese Zinsen sind
deutlichst überhöht.

ob die Aussage „Die Zinsen sind überhöht“ stimmt, dem versuchte ich nachzugehen.
ich fand zu „Wucherzinsen“ in der wikipedia:
„Der BGH hat daher 1990 entschieden, dass eine Zinsdifferenz von 12 % p.a. für die Beurteilung als Zinswucher ausreicht.“
[http://de.wikipedia.org/wiki/Zinswucher#Zinswucher_n… ]

jetzt schaue ich mir das nochmals genauer an:
die Deutsche Bank 24 berechnet 15%pa als „aktuellen Sollzins“.
und die Deutsche Bank 24 berechnet 19,5%pa als „Überziehungszins“.

15%pa + weniger_als_12%pa = weniger_als_27%pa.

und das ist nicht mal der heftige Überziehungszins, sondern lediglich der aktuelle Sollzins.

demzufolge kann also von einem Wucherzins erst ab 19,5%pa+12%pa = 31,5%pa gesprochen werden.
habe ich das (rein logisch betrachtet) richtig geschlußfolgert?
oder habe ich da etwas mißverstanden und/oder übersehen?

ich lasse mich gerne korrigieren!

Ich glaube nicht, dass man die Zinsen für einen Kontokorrentkredit hier veranschlagen kann. Ich bin mir aber auch nicht sicher und klinke mich daher aus. Ich würde das unbedingt einen Profi machen lassen, wenn die Verschriftlichung für erforderlich gehalten wird. Es mag aber sein, dass du Recht hast.

Levay