Hi,
ja, das Thema gabs schon, habe aber auf meine konkreten Fragen keine Antworten gefunden.
Aufgrund eines Umzuges in einere andere Stadt ist es lt. Gesetz möglich den laufenden Vertrag mit einer Fitnesscenterkette zu kündigen. Dazu gab es ja schon Urteile ((OLG Frankfurt, Urteil v. 5.12.1994, Az: 6 U 164/93), (LG Düsseldorf, Urteil v. 7.11.1990, Az: 12 O 190/90)).
Hier ist schon meine 1. Frage: Was ist der Inhalt dieser Urteile? Ich kann nirgens einen Text mit dem Inhalt finden. Um sich bei einem Einspruch zur Kündigung auf diese Urteile berufen zu können, sollte man diese inhaltlich auch kennen.
Das Problem ist hier folgendes:
Die Kündigung wurde persönlich eingereicht und vom Studiopersonal quittiert. Sie wurde auch bearbeitet aber abgelehnt. Die Begründung für die Ablehnung der Kündigung ist, daß in „zumutbarer Entfernung“ ja ein Studio vorhanden ist.
Der Umstand ist folgender:
Der Umzug erfolgt von Berlin nach Hamburg. Die betreffende Kette hat dort auch ein Studio. Nur, in Berlin war die Entfernung zwischen Wohnung und Studio 3,5km (deshalb wurde es ja auch ausgewählt) und in Hamburg beträgt der kürzeste Weg 29,77km (quer durch die Stadt, ca 1h Weg pro Richtung).
Jetzt ist meine 2. Frage: Was bedeutet zumutbar bzw., was ist unzumutbar?
Um den Unterschied in den Kosten für den Weg zu sehen, wurde von mir eine Berechnung angestellt, bei der die Differenz der Wege (29,77-3,5=26,27) als Basis genutzt wurde. Weiterhin gingen als Kriterien ein:
- 5x pro Woche trainieren
- Restlaufzeit: 39 Wochen (Vertrag wurde nach einem Jahr automatisch verlängert - zu diesem Zeitpunkt war aber nicht bekannt, daß die neue Wohnung so weit entfernt sein würde)
- zur Berechnung der Kosten wurden der Verbrauch (11,5l) und Benzinkosten (1,20€/l (SuperPlus)) angesetzt.
Dadurch ergeben sich für die Restlaufzeit Mehrkosten von 1413,85€ für den Weg zum Studio und zurück gegenüber der „alten Situation“. Außerdem würde dann pro Training eine „An- und Abreisezeit“ von ingesamt ca 2h anfallen.
Meiner Meinung nach ist das nicht zumutbar.
Welche Chancen bestehen denn für einen Einspruch?
viele Grüße
ukoenn