mich interessieren die Freiheitsgrade eines Anwalts. Angenommen, der Anwalt sagt seinem Mandanten, eventuell müsste man vor Gericht ziehen. Da es ein wichtiger (und teurer) Schritt ist, wird man - da sind sich Anwalt und Mandant einig - noch besprechen, ob tatsächlich eine Klage eingereicht werden soll. Ein Paar Tage später bekommt der Mandant vom Anwalt eine Kopie der gerade ohne Rücksprache eingereichten Klage.
Meine Fragen wären:
Darf der Anwalt das machen? Ethisch sicherlich nicht - aber sonst?
Wenn der Mandant die Klage zurückziehen will, muss er trotzdem die Gerichts- oder Anwaltskosten zahlen?
Wenn der Mandant angibt, dass die Klage ohne sein Wissen unt trotz anderweitiger Absprachen eingereicht wurde - wer trägt dann die Beweislast?
Gibt es Möglichkeiten, unethisches Verhalten anzuzeigen (Anwaltskammer o.ä.)?
Darf der Anwalt das machen? Ethisch sicherlich nicht - aber
sonst?
Er darf es nicht. Rechtlich gesehen wird er aber die Vollmacht (so sie erteilt wurde) dadurch nicht überschreiten, sondern sein Mandat.
Wenn der Mandant die Klage zurückziehen will, muss er
trotzdem die Gerichts- oder Anwaltskosten zahlen?
Das kommt drauf an… Besonders kompliziert wird die Geschichte etwa dann, wenn durch das auftragswidrige Verhalten objektiv nur Vorteile für den Mandanten entstanden sind.
Wenn der Mandant angibt, dass die Klage ohne sein Wissen unt
trotz anderweitiger Absprachen eingereicht wurde - wer trägt
dann die Beweislast?
…dann besitzt das, soweit der Anwalt eine Vollmacht hatte, einmal gegenüber dem Beklagten keine Relevanz, aber für das Mandatsverhältnis natürlich schon. Beweislast gelten die allgemeinen Beweislastregeln.
Gibt es Möglichkeiten, unethisches Verhalten anzuzeigen
(Anwaltskammer o.ä.)?
…unethisch vielleicht nicht, aber standeswidriges Verhalten schon. So etwas könnte standeswidrig sein.