Bestehen Chancen für einen Mahnbescheid?

Hallo,

brauche ein paar Ratschläge zu folgenden Fall:
Privatperson A leiht Privatperson B eine Summe X - für verschiedene Zwecke z.B. Urlaub, usw. Einen schriftlichen Vertrag/Nachweis oder ähnliches gibt es nicht. Person B hat jedoch vor mehreren Zeugen zugegeben die Summe X zu schulden und auch per SMS zugegeben Geld zu schulden. Person A versucht nun seit 3 Jahren das Geld zurück zu bekommen, hat Person B mehrfach drum gebeten zu zahlen. Person B bat darum die Summe X in Raten abzahlen zu können, diesem hat Person A zugestimmt - jedoch bisher keine der Raten erhalten. Nach wiederholtem Anfragen bei Person B nach den Gründen, kam die Begründung, dass Person B kein Geld hat, welches er zahlen kann. Person A weiß jedoch aus sicheren Quellen, dass Person B einen Job hat und das Konto soweit gedeckt ist, dass Versicherungen gezahlt werden konnten.
Hat Person A Möglichkeiten einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid bei Person B zu erwirken oder welche Möglichkeiten bestehen das Geld zurückzubekommen?
Vielen Dank für eure Hilfe!

Natürlich kann ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden, aber eben nur, wenn der Schuldner gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt. Tut er das, kann ein normales streitiges (Gerichts-)Verfahren betrieben werden. Offenbar wird es nicht so schwer zu beweisen, dass die Summe fällig ist.

Problematisch könnte die Verjährung sein. Die Verjährungszeit beträgt nur drei Jahre ab Fälligkeit. Sie könnte sich hier zwar durch Verhandlungen verlängern, aber dann müssten diese auch bewiesen werden können.

Das alles würde ich doch lieber sofort einem Rechtsanwalt vorlegen.

Levay