Hallo,
kann es im Zusammenhang mit der Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz auch ein Schmerzensgeld geben?
Ich bin der Meinung „nein“, aber habe nun unterschiedliche Quellen.
Schmerzensgeld gibt es doch nur bei Verschulden, oder wurde da etwas am Produkthaftungsgesetz geändert? Was bedeutet z. B. der Satz aus dem § 8: „Wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann auch eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“ ?
Was bedeutet z. B.
der Satz aus dem § 8: „Wegen des Schadens, der nicht
Vermögensschaden ist, kann auch eine billige Entschädigung in
Geld gefordert werden.“ ?
Das ist die typische Formulierung für Schmerzensgeld.
Levay
Hallo Levay,
also gibt es auch bei Haftung nach ProdHaftG ein Schmerzensgeld, also verschuldensunabhängig?!
Habe ich da was verpasst - wurde am ProduktHaftG etwas geändert? Ich bin mir fast sicher, dass es ursprünglich kein Schmerzensgeld ohne Verschulden gab?
Seit dem 01.08.02 gibt es den Anspruch auf Schmerzensgeld aus dem Produkthaftungsgesetz. Vermutlich ist das geändert worden, als es auch im BGB geändert wurde; auch dort gibt es seit 2002 (aber nicht eingeführt durch das SMG!) einen Schmerzensgeldanspruch mehr, nämlich auch im Fall der vertraglichen Schadensersatzansprüche, wohingegen er zuvor nur aus Delikt gegeben war.
Levay
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Ok Danke, für die wieder mal fundierte Antwort ein Sternchen 