Spezial-Straf-Rechtsschutz

Was ist ein Spezial-Straf-Rechtsschutz in Bezug auf eine Rechtsschutz-Versicherung?

Auf der Webseite Rechtsschutz.de (http://www.Rechtsschutz.de/) findet sich dafür eine gute Erklärung:

(ZITAT)

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist von den Rechtsschutz-Versicherern konzipiert, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz bietet deshalb die finanziellen Mittel um:

* spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidigung zu beauftragen;

* den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt;

* gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind.

Der Unterschied des Spezial-Straf-Rechtsschutzes zum allg. Straf-Rechtsschutz besteht darin, dass bei Letzterem in der Regel nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn dem Versicherungsnehmer eine fahrlässig begangene Straftat in Form eines Vergehens vorgeworfen wird.

(ZITAT ENDE)

Danke für den Tip mit http://www.rechtsschutz.de/ :smile:)
Bei der Vielzahl von Infos haben sich auch gleich ein paar andere Fragen erledigt… :wink: