Unterschied Rechtslage u. Gesetzeslage?

Hallo,

es geht um meine pers. Differenzierung obiger Begriffe:
Siehe auch /t/alg-ii-bei-umzug/4974070/14

Kann mir jemand diese beiden Begriffe aus juristischer Sicht definieren?
Kann man diese beiden Begriffe - wie ich es tue - überhaupt differenzieren oder bedeuten sie das selbe?

TM

Ich halte eine Abgrenzung für praktisch unnötig und allenfalls akademisch interessant. Der Begriff „Gesetzeslage“ ist aber auch nicht sonderlich gebräuchlich. Letztlich wird die Rechtslage in erster Linie durch die Gesetze bestimmt, so dass sich beide praktisch weitgehend entsprechen. Ein Gericht darf ja nicht gegen das Gesetz handeln, es kann ein Gesetz allenfalls auf eine bestimmte Weise auslegen, handelt dann aber seiner Ansicht nach gerade nach dem Gesetz.

Den von dir genannten Link habe ich mir nun nicht so genau angesehen, aber es geht dort offenbar um grundgesetzwidrige Gesetze. Dazu ist zu sagen, dass auch solche Gesetze voll wirksam sind, bis sie vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt werden.

Levay

Ich halte eine Abgrenzung für praktisch unnötig und allenfalls
akademisch interessant. Der Begriff „Gesetzeslage“ ist aber
auch nicht sonderlich gebräuchlich.

Google spuckt da zwar was anderes aus, (Ergebnisse von ungefähr 244.000) aber seis drum, du bist ja der Jurist.

Den von dir genannten Link habe ich mir nun nicht so genau
angesehen, aber es geht dort offenbar um grundgesetzwidrige
Gesetze. Dazu ist zu sagen, dass auch solche Gesetze voll
wirksam sind, bis sie vom Bundesverfassungsgericht für nichtig
erklärt werden.

Genau darum war mir die Unterscheidung wichtig. Ich hätte wohl besser nach Rechtsprechung und Rechtslage unterscheiden sollen.

Die Rechtsprechung des BverfG besagt, dass eine „Einstehensgemeinschaft“ (eheähnl. Gem.). nach 3 Jahren anzunehmen ist und legte konkrete Kriterien, sog. „Hilfstatsachen“ fest.

Danach(!) änderte die Bundesregierung das Gesetz (SGB) dahingehend, dass die Kriterien des BVerfG quasi aushebelt, bzw. umdefiniert wurden, und legt 1 Jahr des Zusammenwohnens für das bestehen einer eheähnlichen Gemeinsch. zu Grunde, und kehrt auch noch die Beweislast um.

Neueste Gesetzeslage, bzw. Rechtslage ist dann zwar das neue Gesetz, aber es korreliert mit bestehender Rechtsprechung des BverfG.

Daher bin ich der Meinung, dass man bei der Beurteilung einer Sachlage (und der damit einehrgehenden moralischen (Ver)urteilung) auch berücksichtigen sollte, dass die Rechtslage eben nicht so klar ist.

Danke jedenfalls für die Aufklärung.

TM

Google spuckt da zwar was anderes aus,
(Ergebnisse von ungefähr 244.000)
aber seis drum, du bist ja der Jurist.

Unsinn.

Dann nehme ich das eben zurück. Ich spreche jedenfalls immer von Rechtslage. Aber ich bin ja nicht alle.

Genau darum war mir die Unterscheidung wichtig. Ich hätte wohl
besser nach Rechtsprechung und Rechtslage unterscheiden
sollen.

Das wäre in der Tat eine viel interessantere Unterscheidung.

Danke jedenfalls für die Aufklärung.

Na, ich glaube, ich habe nicht wirklich was Sinnvolles beigetragen. Wollte auch erst gar nicht posten …

Vielleicht bekommst du noch andere Antworten.

Levay

Na, ich glaube, ich habe nicht wirklich was Sinnvolles
beigetragen.

doch! Denn insofern, dass ich mit meiner Differenzierung falsch liege.
Oder zumindest mit der Begriffsverwendung bei meiner Differenzierung.

Wollte auch erst gar nicht posten …

Gut, dass du es doch getan hast. Mir hat es geholfen, und darauf kommt es ja an.

Vielleicht bekommst du noch andere Antworten.

Mal sehen.

TM

doch! Denn insofern, dass ich mit meiner Differenzierung
falsch liege.
Oder zumindest mit der Begriffsverwendung bei meiner
Differenzierung.

Ich bin übermüdet und überarbeitet. Auf mich ist derzeit kein Verlass!

Levay

Ich bin übermüdet und überarbeitet. Auf mich ist derzeit kein
Verlass!

Na dann ist es wirklich besser, du ziehst dich hier zurück und konzentrierst dich die nä Tage noch aufs Wesentliche *duck*

Dauemendrück!!!

TM

Hallo,
ein paar Leute (darunter auch ich) haben deine Frage schon vor ein paar Tagen im Deutschbrett beantwortet, aber was solls:
Rechtslage stellt allgemein ab auf das Recht, Gesetzeslage nur auf die Gesetze. Beide Begriffe werden häufig verwendet (die Rechtslage häufiger; gib z.B. hier http://www.bundesgerichtshof.de/index.php?entscheidu… diese Wörter als Suchbegriff ein), und ich nehme an, dass sich diese Herrschaften überlegen, welcher der beiden Begriffe der jeweils passende ist.
Ich bin aber wie Levay der Ansicht, dass es sich um ein eher akademisches Problem handelt. Mir ist noch kein Fall untergekommen, in dem die Auslegung dieser Begriffe tatsächlich faktische Bedeutung gehabt hätte.
Man kann dieses Problem umschiffen, indem man den Fachterminus „de lege lata“ verwendet, der wörtlich „nach geltendem Gesetz“ bedeutet, aber stets mit „nach geltendem Recht“ übersetzt wird. Dann kann sich jeder aussuchen, was ihm gerade passt.
Grüße, Peter