Anwalt bedroht Mutter des Schuldners

Der Anwalt hatte eine Forderung von knapp 1000€, der Schuldner konnte nur 2 Raten zahlen und leistete einen Offenbarungseid. Daraufhin schrieb der Anwalt die 80jährige Mutter an und forderte den offenen Betrag von über 800€ und drohte ihr, wenn sie nicht zahlen sollte, daß er die Forderung in den Grundschuldbrief eintragen ließe, in dem der Sohn zu einem Viertel eingetragen war. Darf der Gläubiger (auch wenn er Anwalt ist) solche Forderungen stellen?

Grundschuldbrief eintragen ließe, in dem der Sohn zu einem
Viertel eingetragen war. Darf der Gläubiger (auch wenn er
Anwalt ist) solche Forderungen stellen?

Auf jeden Fall darf er die Forderung in das Grundbuch eintragen lassen, wenn der Sohn Miteigentümer der Immobilie ist.

der Sohn ist mit einem Viertel in der Grundschuld eingetragen

Hallo!

Naja, das Viertel sollte wohl die 800 Euro abdecken können. Was sollte dann dagegen sprechen?

Viele Grüße,
Swantje

@swantje,es geht nicht darum, ob es die 800€ abdeckt, sondern darum, dass es eine Unverfrorenheit des Anwalts ist, die Mutter so unter Druck zu setzen, ihr Sohn wurde übrigens nicht von dieser Aktion unterrichtet.

Hi,

eine Unverfrorenheit des Anwalts ist, die
Mutter so unter Druck zu setzen, ihr Sohn wurde übrigens nicht
von dieser Aktion unterrichtet.

versuche dir mal vorzustellen, für wie unverfroren du es halten würdest, wenn dir jemand deine 800 Euronen nicht zurück bezahlt und du deswegen tierisch Ärger hast, Geld Zeit und Nerven aufwenden musst.

Da machen Menschen oftmals alles mögliche, um schnell an ihre Kohle zu kommen.

Situationen einfach mal umzudrehen kann helfen, die Aktionen gegen einen selbst etwas besser zu verstehen.

TM

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@swantje,es geht nicht darum, ob es die 800€ abdeckt, sondern
darum, dass es eine Unverfrorenheit des Anwalts ist, die

Man kann es auxch anders sehen. Bevor sich der Anwalt über das Grundbuch hermacht (was der Mutter bestimmt nicht gefallen würde), gibt er der Mutter die Gelegenheit, das Problem aus der Welt zu schaffen.

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Hallo!

Man kann es auxch anders sehen. Bevor sich der Anwalt über das
Grundbuch hermacht (was der Mutter bestimmt nicht gefallen
würde), gibt er der Mutter die Gelegenheit, das Problem aus
der Welt zu schaffen.

Das stimmt zwar, aber es kommt schon drauf an, ob der RA suggeriert, es handle sich um eine Forderung gegen die Mutter. D.h. da kommt es dann auf mehrere Umstände drauf an, ob das ein Entgegenkommen ist oder nicht.

Wenn ein Rechtsanwalt wissentlich unberechtigt eine Forderung geltend macht, ist das jedenfalls bei uns ein Disziplinarvergehen.

Gruß
Tom

Ach ja, diese bösen bösen Anwälte
Hallo!

Der Anwalt hatte eine Forderung von knapp 1000€, der Schuldner
konnte nur 2 Raten zahlen und leistete einen Offenbarungseid.

Solche Schuldner haben bei mir ruck-zuck eine Betrugsanzeige an der Backe - es sei denn, das Vermögensverzeichnis gibt irgendeine Hoffnung auf Tilgung. Ein Eigentumsanteil an einem Grundstück ist da eine schöne Sache.

Daraufhin schrieb der Anwalt die 80jährige Mutter an

Ich hege ja die leise Hoffnung, dass das diesjährige Dschungelcamp dazu führt, dass ein wenig mehr Leute Personen über 65 als vollwertige Menschen betrachtet und nicht als armselige Kuscheltierchen, die gehätschelt und von jedem Gram ferngehalten werden müssen.

und
forderte den offenen Betrag von über 800€ und drohte ihr, wenn
sie nicht zahlen sollte, daß er die Forderung in den
Grundschuldbrief eintragen ließe, in dem der Sohn zu einem
Viertel eingetragen war.

Übersetzen wir es mal in emotionsfreies Deutsch: Er hat der Dame netterweise mitgeteilt, dass er berechtigt ist, die Zwangsvollstreckung in ihr Häuschen zu betreiben, und gibt ihr eine Chance, diese Schande abzuwenden.

Darf der Gläubiger (auch wenn er
Anwalt ist) solche Forderungen stellen?

Nun, die Alternative ist: Die arme alte Dame bekommt irgendwann amtlich mitgeteilt, dass ihr Häuschen belastet ist, weil der Herr Sohn meint, seine Schulden nicht bezahlen zu müssen. Wäre das netter? Wohl kaum. Der Aufschrei wäre weitaus lauter: „Wie kann man nur, ohne jegliche Vorwarnung? Wegen 800 Euro? Da hätte man doch einen anderen Weg gefunden!“

Solche Schuldner haben bei mir ruck-zuck eine Betrugsanzeige
an der Backe - es sei denn, das Vermögensverzeichnis gibt
irgendeine Hoffnung auf Tilgung. Ein Eigentumsanteil an einem
Grundstück ist da eine schöne Sache.

Danke für die wirklich „nette“ Antwort. Leider habe ich versäumt, die Hintergründe für die Forderung des Anwalts mit reinzuschreiben. Er verlangte als sogenannter „Schuldnerberater“ für einen Schriftwechsel von 4 Briefen an eine Bank, ein Honorar von 800€, obwohl er wusste und auch drauf angesprochen wurde, daß sein Mandant Sozialhilfeempfänger war und eigentlich eine Lösung für sein Problem suchte.

Hallo nochmal!

Danke für die wirklich „nette“ Antwort.

Immer wieder gerne!

Leider habe ich
versäumt, die Hintergründe für die Forderung des Anwalts mit
reinzuschreiben.

Die sind ja auch irrelevant, wenn ein rechtskräftiger vollstreckbarer Titel in der Welt ist, wovon ich ausgegangen war.

Er verlangte als sogenannter
„Schuldnerberater“ für einen Schriftwechsel von 4 Briefen an
eine Bank, ein Honorar von 800€, obwohl er wusste und auch
drauf angesprochen wurde, daß sein Mandant
Sozialhilfeempfänger war und eigentlich eine Lösung für sein
Problem suchte.

Ui, das ist viel. 790 Euro mehr als es mit Beratungshilfe gewesen wäre. Da hätte man sich gegen wehren müssen und wahrscheinlich auch können - mit Erfolg. Aber vorbei ist vorbei.