Nehmen wir mal an, dass gegen jemanden geklagt , ein Gerichtsverfahren eingeleitet und die Klage abgewiesen wurde. Diese Person hat im Vorfeld und während des Verfahrens auf einen Anwalt verzichtet. Welche Kosten kann der Beklagte, nach abgewiesener Klage, in welcher Frist, gegen seinen Kläger geltend machen.
Welche Kosten sind denn entstanden?
Gehen wir davon aus, dass es sich maßgeblich um Reisekosten handelt um bei den Gerichtsterminen zu erscheinen, da der Beklagte bereits im Ausland lebt und zwischen Wohnort und verhandlungsort ca. 1000km liegen.