Erbrecht, kompliziert
Von: , Frage gestellt am So, 25. Jan 2009
Hallo,
bestimmt findet sich hier ein versierter Jurist für folgende Fragestellung:
Die Eheleute A und B leben in Gütertrennung und haben ein eheliches Kind C. A ist alleiniger Inhaber einer Immobilie, B hat keine Vermögenswerte. A stirbt und vererbt die Immobilie an B. B und C einigen sich dann später darauf, dass die Immobilie geteilt wird, es wird eine notarielle Teilungsurkunde aufgesetzt und in dieser bestätigt C, dass er durch die Teilung in seinen Pflichtteilsnasprüche gegenüber A abgefunden wurde und auf weitere Ansprüche für sich und seine Nachkommen verzichtet. C hat zwei Kinder und verstirbt vor B.
B heiratet wieder und zwar D, D hat zwei Kinder E und F, E wird von B adoptiert nachdem C verstorben ist. B und D haben ein Testament auf Gegenseitigkeit, als Schlußerben sind E und F eingesetzt. B und D kaufen zusammen eine weitere Immobilie, jedem gehören 50/100. Dann stirbt B.
Nun die Frage: Haben die Kinder von C noch Pflichtteilsansprüche gegenüber B aus dieser von A ererbten Immobilie? Oder beschränken sich ihre Pflichtteilsansprüche auf die Immobilienhälfte, die B zusammen mit D gehört hat?
Viele Grüße
Sahne
